Pflegepaket und Pflegebox — derselbe gesetzliche Anspruch
Beide Begriffe meinen die Sachleistung „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ nach § 40 SGB XI. Welcher Begriff verwendet wird, hängt vor allem vom Anbieter ab: Manche sprechen vom Pflegepaket, andere von der Pflegebox oder Pflegemittelbox. Inhaltlich ist es dieselbe Leistung.
Inhalt und Anspruch
Im Pflegepaket sind dieselben Produktgruppen wie in der Pflegebox enthalten: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion, Mund-Nasen-Schutz, Schutzschürzen. Der monatliche Pauschalbetrag von bis zu 42 Euro gilt unabhängig davon, ob der Anbieter „Pflegepaket“ oder „Pflegebox“ sagt.
Eine ausführliche Übersicht der Produkte finden Sie unter Pflegebox-Inhalt.
Wann lohnt sich welcher Begriff?
Die Begriffswahl spielt rechtlich keine Rolle. Suchen Sie konkret nach „Pflegepaket“, landen Sie meist bei Anbietern, die diesen Begriff in der Kommunikation bevorzugen. Inhaltlich ist die Leistung jedoch identisch mit dem, was unter „Pflegebox“ angeboten wird.