Anspruch auf die Pflegebox bei der DAK
Der Anspruch ist im SGB XI bundeseinheitlich geregelt und unterscheidet sich zwischen DAK, AOK, Barmer und anderen Pflegekassen nicht. Drei Voraussetzungen sind entscheidend:
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Auch PG 1 hat vollen Anspruch.
- Häusliche Pflege. Die Pflege findet zu Hause statt — durch Angehörige oder mit ambulanter Unterstützung.
- Mitgliedschaft bei der DAK-Gesundheit. Über die DAK-Krankenversicherung läuft automatisch die DAK-Pflegekasse.
Antrag in vier Schritten
Pflegebox-Anbieter wickeln den Antrag bei der DAK in der Regel vollständig ab — Sie müssen selbst kein Papier bei der DAK einreichen.
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Anbieter auswählen
Achten Sie auf Online-Antrag, monatlich anpassbare Inhalte und transparente Kündigung.
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Online-Antrag ausfüllen
Sie geben Ihre Daten an: Pflegegrad, Pflegekasse („DAK-Gesundheit“), Versichertennummer, Lieferadresse.
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Anbieter klärt mit der DAK
Der Anbieter reicht den Antrag bei der DAK-Pflegekasse ein und holt die Kostenübernahme ein.
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Monatliche Lieferung
Nach Bestätigung kommt die Box jeden Monat automatisch nach Hause — kostenlos im Rahmen des Pauschalbetrags.
Was die DAK übernimmt
Die DAK-Pflegekasse übernimmt Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro pro Monat. Sie wählen den Inhalt aus dem Sortiment des Anbieters — solange der Wert im Pauschalbetrag bleibt, fallen für Sie keine Kosten an.
Was über den Pauschalbetrag hinausgeht, können Sie privat zubuchen. Das ist keine offizielle Erweiterung der Pflegekassen-Leistung, sondern eine Eigenbestellung.
Wenn die Pflege wechselt — z. B. Krankenhausaufenthalt
Bei stationärem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird die Versorgung dort übernommen — die Pflegebox kann pausiert werden. Bei den meisten Anbietern geht das mit einem Klick im Kundenportal. Nach der Rückkehr nach Hause läuft die Box wieder an.