Die Pflegebox ist ein speziell zusammengestelltes Paket, das essenzielle Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege enthält.
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Ihr Hauptzweck ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Die Boxen beinhalten typischerweise Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt werden. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten, Infektionen vorzubeugen und den Alltag für Pflegebedürftige und Pflegende zu erleichtern.
Definition und Zweck
Eine Pflegebox ist ein speziell zusammengestelltes Paket, das Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthält. Ihr Hauptzweck ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und eine bedarfsgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung sicherzustellen. Die Boxen beinhalten typischerweise Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die im täglichen Pflegealltag benötigt werden. Durch die monatliche Zusendung der Pflegebox wird sichergestellt, dass stets ausreichend Hilfsmittel vorhanden sind, um die notwendige Hygiene und den Schutz sowohl des Pflegebedürftigen als auch der pflegenden Person zu gewährleisten.
Gesetzlicher Anspruch (§ 40 SGB XI)
Der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden, Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Dieser Anspruch umfasst Produkte, die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung von Beschwerden oder zur Ermöglichung einer selbstständigeren Lebensführung beitragen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wobei die Aufwendungen auf einen monatlichen Betrag von bis zu 42 Euro begrenzt sind (Stand Januar 2025).
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Kostenübernahme
Die Kosten für die Pflegehilfsmittel in der Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Seit Januar 2025 haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) einen gesetzlichen Anspruch auf eine monatliche Kostenübernahme von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 SGB XI. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, sofern die Hilfsmittel dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
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Inhalt der Pflegebox
Die Pflegebox enthält eine Auswahl an Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Dazu gehören Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, die sowohl den Pflegenden als auch den Gepflegten vor Keimen schützen, und Desinfektionsmittel zurReduzierung von Infektionsrisiken. Auch Schutzschürzen und Mundschutz sind enthalten, um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu minimieren. Ergänzend dazu finden sich Bettschutzeinlagen in der Box, die für zusätzlichen Komfort und Hygiene sorgen, besonders bei bettlägerigen Patienten. Die genaue Zusammenstellung kann variieren, um den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben der Nutzer gerecht zu werden.
Hygiene- und Infektionsschutz
Ein wesentlicher Aspekt der Pflegebox ist der Bereich Hygiene und Infektionsschutz. Die Box enthält Produkte wie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz und Einmalhandschuhe. Diese Hilfsmittel sind unerlässlich, um das Risiko von Infektionen zu minimieren und eine hygienische Umgebung für den Pflegebedürftigen und die Pflegekraft zu gewährleisten. Gerade in der häuslichen Pflege, wo die Gefahr der Keimübertragung höher sein kann, bieten diese Produkte einen wichtigen Schutz.
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Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Schutzmaterialien
Zum Schutz vor Infektionen und zur Gewährleistung der Hygiene sind in der Pflegebox verschiedene Schutzmaterialien enthalten. Dazu gehören Einmalhandschuhe, die sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor Keimen schützen, sowie Mundschutzmasken, die das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern reduzieren. Des Weiteren können Schutzschürzen enthalten sein, um die Kleidung der Pflegenden vor Kontamination zu schützen. Diese Materialien tragen dazu bei, eine sichere und hygienische Umgebung für die häusliche Pflege zu schaffen.
Bettschutz
Bettschutzeinlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegebox, da sie einen zuverlässigen Schutz für Matratzen, Bettwäsche, Fußböden und Stühle bieten. Sie sind besonders nützlich bei Verschmutzungen durch Urin, Blut oder andere Körperflüssigkeiten. Die Einwegunterlagen, wie die MaiMed Bettschutz Einwegunterlagen, zeichnen sich durch eine hohe Saugkraft und langanhaltende Trockenheit aus. Einzigartige Diamantmuster verhindern die schnelle Ausbreitung von Feuchtigkeit und bieten zusätzlichen Komfort und Schutz.
Vorteile der Pflegebox
Die Pflegebox bietet eine Reihe von Vorteilen, die den Alltag pflegender Angehöriger erheblich erleichtern. Durch die monatliche Lieferung der benötigten Pflegehilfsmittel direkt nach Hause wird eine erhebliche Zeitersparnis erzielt, da der regelmäßige Einkauf entfällt. Dies ermöglicht es den Pflegenden, sich auf andere wichtige Aufgaben zu konzentrieren und mehr Zeit mit ihren Liebsten zu verbringen. Zudem trägt die Pflegebox zum Infektionsschutz und zur Hygiene bei, da sie wichtige Materialien wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz enthält, die für eine hygienische Pflege unerlässlich sind. Ein weiterer Vorteil ist die bedarfsorientierte Versorgung, da die Zusammenstellung der Pflegebox individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden kann, um sicherzustellen, dass stets die richtigen Hilfsmittel in ausreichender Menge vorhanden sind.
Zeitersparnis und Entlastung
Die Nutzung einer Pflegebox spart Zeit und reduziert den Aufwand für pflegende Angehörige erheblich. Anstatt die benötigten Pflegehilfsmittel einzeln zu beschaffen, werden diese regelmäßig und bequem nach Hause geliefert. Dies entlastet den Alltag und ermöglicht es den Pflegenden, sich auf die Betreuung und das Wohlbefinden der zu pflegenden Person zu konzentrieren. Zudem übernehmen viele Anbieter die Formalitäten mit der Pflegekasse, was den administrativen Aufwand zusätzlich minimiert.
Infektionsschutz und Hygiene
Eine adäquate Hygiene ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege, um sowohl den Pflegebedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen vor Infektionen zu schützen. Die Pflegebox enthält hierfür essenzielle Produkte wie Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe und Mundschutz. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern zu minimieren und eine saubere und sichere Umgebung für die Pflege zu gewährleisten. Besonders in Zeiten erhöhter Infektionsgefahr, wie beispielsweise während der Grippesaison oder einer Pandemie, ist ein umfassender Infektionsschutz von großer Bedeutung.
Bedarfsorientierte Versorgung
Die bedarfsorientierte Versorgung durch eine Pflegebox stellt sicher, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen genau die Hilfsmittel erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Anstatt sich mit Standardpaketen zufriedenzugeben, ermöglicht die individuelle Anpassung der Pflegebox eine Zusammenstellung, die den spezifischen Bedürfnissen und der jeweiligen Pflegesituation entspricht. Dies trägt dazu bei, unnötige Ausgaben zu vermeiden und die Effizienz der häuslichen Pflege zu steigern, indem nur die tatsächlich benötigten Produkte geliefert werden. Die Möglichkeit, die Zusammenstellung der Box regelmäßig anzupassen, gewährleistet, dass sich die Versorgung an veränderte Bedürfnisse anpassen kann.
Beantragung der Pflegebox
Die Beantragung einer Pflegebox ist unkompliziert. Anspruchsberechtigte mit einem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, können einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen auf Wunsch die gesamte Antragsstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse. Dies beinhaltet das Ausfüllen der notwendigen Formulare und die Kommunikation mit der Kasse. Nach Genehmigung erfolgt die monatliche, versandkostenfreie Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause.
Voraussetzungen
Um eine Pflegebox zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruch auf eine Pflegebox haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen gepflegt werden. Es ist notwendig, dass die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt. Bewohner von stationären Pflegeheimen haben in der Regel keinen Anspruch, da die Einrichtung für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zuständig ist. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegehilfsmittel dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Ein Antrag auf Kostenübernahme muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
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Ablauf der Beantragung
Die Beantragung einer Pflegebox ist unkompliziert. Zunächst muss ein Antragsformular ausgefüllt und bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen diesen Schritt für Sie und kümmern sich um die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse. Nach Genehmigung des Antrags wird die Pflegebox in regelmäßigen Abständen direkt nach Hause geliefert. Einige Anbieter ermöglichen zudem die individuelle Zusammenstellung der Pflegebox, sodass diese optimal auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt ist.
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✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
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Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Kosten und Abrechnung
Die Kosten für eine Pflegebox und die darin enthaltenen Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Laut § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5 Anspruch auf eine monatliche Pauschale von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Pauschale deckt beispielsweise Kosten für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen ab. Viele Anbieter von Pflegeboxen bieten eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse an, sodass der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige sich nicht selbst um die Abrechnung kümmern müssen.
Gesetzlicher Anspruch (42 € monatlich)
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Anspruch ist im § 40 SGB XI verankert. Die Kosten für diese Hilfsmittel, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, werden von der Pflegekasse übernommen, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Anspruch nicht für Bewohner von stationären Pflegeheimen oder Krankenhäusern gilt.
Direkte Abrechnung
Viele Anbieter von Pflegeboxen bieten eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse an. Das bedeutet, dass Sie sich nicht selbst um die Erstattung der Kosten kümmern müssen. Stattdessen rechnet der Anbieter die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, sofern ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dies spart Zeit und Aufwand und sorgt für eine unkomplizierte Versorgung mit den benötigten Hilfsmitteln.
Anpassung der Pflegebox
Die Pflegebox kann flexibel an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden. Dies ermöglicht es, die Zusammenstellung der Produkte bedarfsgerecht zu gestalten. So können beispielsweise die Mengen einzelner Produkte wie Desinfektionsmittel oder Handschuhe je nach Verbrauch variiert werden. Viele Anbieter ermöglichen es, die Box online zu konfigurieren und so sicherzustellen, dass nur die tatsächlich benötigten Artikel enthalten sind.
Flexibilität bei der Zusammenstellung
Viele Anbieter von Pflegeboxen ermöglichen es, die Zusammenstellung der Box flexibel an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. So können Sie beispielsweise die Mengen der einzelnen Produkte wie Desinfektionsmittel, Handschuhe oder Bettschutzeinlagen variieren oder bestimmte Artikel ganz abwählen, wenn sie nicht benötigt werden. Diese Flexibilität stellt sicher, dass Sie nur die Pflegehilfsmittel erhalten, die tatsächlich gebraucht werden, und vermeidet unnötige Lagerung von Artikeln, die nicht benötigt werden. Einige Anbieter bieten auch einen Konfigurator an, mit dem Sie die Pflegebox bequem online zusammenstellen können.
Häufige Fragen (FAQ)
Im Zusammenhang mit der Pflegebox treten häufig Fragen auf. Eine der zentralen Fragen ist, was genau als Pflegehilfsmittel gilt. Hierzu zählen Produkte, die zur Hygiene, zum Infektionsschutz und zum Schutz des Pflegebedürftigen eingesetzt werden, wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Eine weitere häufige Frage betrifft den Anspruch auf eine Pflegebox. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst betreut werden. Diese haben gemäß § 40 SGB XI einen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro monatlich.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder pflegebedürftigen Menschen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um Gegenstände, die entweder technisch sind, wie beispielsweise ein Pflegebett, oder zum Verbrauch bestimmt sind, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und den Alltag für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu erleichtern. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgelistet.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf eine Pflegebox haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben und von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Dieser Anspruch ist im § 40 SGB XI verankert. Wichtig ist, dass die Pflege nicht in einem stationären Pflegeheim oder Krankenhaus erfolgt. Durch die Erfüllung dieser Voraussetzungen haben Betroffene einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, deren Kosten bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen werden.
Kundenservice und Beratung
Ein guter Kundenservice und eine umfassende Beratung sind entscheidend bei der Auswahl einer Pflegebox. Viele Anbieter stellen verschiedene Kontaktmöglichkeiten bereit, um Fragen zu beantworten und bei der Auswahl der passenden Produkte zu helfen. Ob telefonisch, per E-Mail oder über ein Kontaktformular – qualifizierte Ansprechpartner stehen bereit, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen und eine bedarfsgerechte Zusammenstellung der Pflegebox zu gewährleisten. Einige Anbieter bieten sogar eine persönliche Beratung an, um sicherzustellen, dass die Pflegebox optimal auf die jeweilige Pflegesituation zugeschnitten ist.
Kontaktmöglichkeiten
Für Fragen rund um die Pflegebox und deren Finanzierung durch die Pflegekasse gibt es diverse Kontaktwege. Anbieter von Pflegeboxen stellen oft Telefonhotlines, E-Mail-Adressen oder Kontaktformulare auf ihren Webseiten bereit. Viele offerieren auch individuelle Beratungen, um auf spezifische Bedürfnisse einzugehen und Unklarheiten zu beseitigen. Es ist ratsam, diese Angebote zu nutzen, um die optimale Unterstützung für Ihre persönliche Pflegesituation zu bekommen. Die jeweiligen Kontaktdaten sind üblicherweise auf der Webseite des Anbieters zu finden.