Anspruch auf die Pflegebox bei der Barmer
Der Anspruch ergibt sich aus § 40 SGB XI und ist bei der Barmer genauso geregelt wie bei jeder anderen Pflegekasse:
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Der Pflegegrad muss von der Pflegekasse anerkannt sein.
- Häusliche Pflege. Sie werden zu Hause versorgt — durch Angehörige oder mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.
- Versicherung bei der Barmer. Bei einer Versicherung bei der Barmer-Krankenkasse läuft die Pflegeversicherung automatisch über die Barmer-Pflegekasse.
So beantragen Sie die Pflegebox bei der Barmer
Der Antrag läuft direkt über einen Pflegebox-Anbieter — Sie müssen selbst kein Formular bei der Barmer einreichen.
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Pflegebox-Anbieter wählen
Achten Sie auf Online-Antragsstrecke, monatliche Anpassbarkeit und transparente Kündigung.
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Daten im Anbieterantrag angeben
Erforderlich sind Pflegegrad, Pflegekasse („Barmer“), Versichertennummer und Lieferadresse.
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Antrag wird an die Barmer übermittelt
Der Anbieter übermittelt den Antrag an die Barmer und holt die Kostenübernahme ein.
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Box monatlich erhalten
Nach Bestätigung wird die Pflegebox automatisch jeden Monat nach Hause geliefert — kostenlos im Rahmen des gesetzlichen Pauschalbetrags.
Was die Barmer übernimmt
Die Barmer-Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro pro Monat. Das gilt unabhängig vom Pflegegrad — auch Pflegegrad 1 erhält denselben Pauschalbetrag wie Pflegegrad 5.
Sie selbst zahlen nichts: Der Anbieter rechnet direkt mit der Barmer ab. Eine Auszahlung an Versicherte erfolgt nicht. Mehr zu den finanziellen Details auf der Seite 42 Euro / Monat erklärt.
Wenn Sie die Pflegekasse wechseln
Wechseln Sie von einer anderen Pflegekasse zur Barmer, geben Sie Ihrem Pflegebox-Anbieter die neue Versichertennummer und die neue Pflegekasse an. Der Anbieter aktualisiert die Stammdaten — die Box läuft weiter, ohne Lücke.