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Pflegebox bei der AOK beantragen

Bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege übernimmt die AOK-Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Hier erfahren Sie, wie der Antrag im Zusammenspiel mit einem Pflegebox-Anbieter funktioniert.

Senior mit Pflegebox und Pflegehilfsmitteln im häuslichen Umfeld
Ratgeberbild: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der häuslichen Pflege.

Anspruch auf die Pflegebox bei der AOK

Versicherte der AOK haben grundsätzlich denselben Anspruch wie alle gesetzlich Versicherten — er ergibt sich direkt aus § 40 SGB XI. Drei Voraussetzungen sind entscheidend:

  • Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Bereits PG 1 reicht aus.
  • Häusliche Pflege. Die Pflege findet zu Hause statt — durch Angehörige oder ergänzend durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • AOK als Pflegekasse. Sie sind bei einer regionalen AOK pflegeversichert (das ergibt sich automatisch aus Ihrer AOK-Krankenversicherung).

So beantragen Sie die Pflegebox als AOK-Versicherte:r

Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der AOK, sondern über einen Pflegebox-Anbieter. Dieser übernimmt die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse.

  1. Pflegebox-Anbieter auswählen

    Vergleichen Sie Anbieter nach Produktauswahl, Anpassbarkeit und Service. Wer den Antrag bei der AOK übernimmt, spart Aufwand.

  2. Daten online angeben

    Sie hinterlegen Name, Pflegegrad, AOK-Region (z. B. AOK Bayern) und Versichertennummer im Antrag des Anbieters.

  3. Antrag wird an AOK weitergeleitet

    Der Anbieter reicht den Antrag bei Ihrer regionalen AOK-Pflegekasse ein und holt die Kostenübernahme ein.

  4. Erste Lieferung erhalten

    Nach der Bestätigung durch die AOK kommt die Box meist innerhalb weniger Tage nach Hause.

AOK-Bundesländer und regionale Gliederung

Die AOK ist regional organisiert. Welche AOK für Sie zuständig ist, hängt vom Wohnort ab. Für den Antrag auf die Pflegebox ist die genaue regionale AOK entscheidend, weil sie die Kostenträgerin ist:

  • AOK Bayern — für ganz Bayern.
  • AOK Nordost — Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.
  • AOK Plus — Sachsen und Thüringen.
  • AOK Hessen — Hessen.
  • AOK Niedersachsen — Niedersachsen.
  • AOK Rheinland/Hamburg — Nordrhein und Hamburg.
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland — beide Bundesländer zusammen.
  • AOK Baden-Württemberg, AOK NordWest, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bremen/Bremerhaven.

Was der Anbieter für Sie erledigt

In der Praxis übernehmen Pflegebox-Anbieter den größten Teil des Antrags. Konkret heißt das:

  • Erstellung des Antrags auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Übermittlung an die zuständige AOK-Pflegekasse.
  • Klärung der Kostenübernahme im gesetzlichen Rahmen.
  • Monatliche Lieferung der Box an die Wohnadresse.
  • Direkte Abrechnung mit der AOK — Sie zahlen nichts.

Häufige Fragen zur Pflegebox bei der AOK

Gibt es eine spezielle „AOK-Pflegebox“?
Nein. Die AOK selbst stellt keine eigene Box her oder versendet sie. Sie übernimmt im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch — die Box selbst wird von einem Pflegebox-Anbieter geliefert.
Welche AOK ist für meine Pflegebox zuständig?
Die regionale AOK Ihres Wohnortes (z. B. AOK Bayern, AOK Nordost, AOK Plus, AOK Hessen, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Niedersachsen). Bei der Antragstellung über einen Pflegebox-Anbieter geben Sie einfach Ihre AOK an — der Anbieter übernimmt die Kommunikation.
Muss ich bei der AOK anrufen oder hinfahren?
In der Regel nicht. Der Pflegebox-Anbieter sendet den Antrag an die AOK-Pflegekasse, dort wird der Pflegegrad bestätigt und die Box freigegeben. Ein eigener Anruf ist meist nicht nötig.
Wie lange dauert die Genehmigung bei der AOK?
In der Praxis wenige Tage bis zu zwei Wochen — abhängig von der regionalen AOK und der Auslastung. Anbieter informieren Sie üblicherweise per E-Mail über den Start der ersten Lieferung.