Anspruch auf die Pflegebox bei der AOK
Versicherte der AOK haben grundsätzlich denselben Anspruch wie alle gesetzlich Versicherten — er ergibt sich direkt aus § 40 SGB XI. Drei Voraussetzungen sind entscheidend:
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5. Bereits PG 1 reicht aus.
- Häusliche Pflege. Die Pflege findet zu Hause statt — durch Angehörige oder ergänzend durch einen ambulanten Pflegedienst.
- AOK als Pflegekasse. Sie sind bei einer regionalen AOK pflegeversichert (das ergibt sich automatisch aus Ihrer AOK-Krankenversicherung).
So beantragen Sie die Pflegebox als AOK-Versicherte:r
Den Antrag stellen Sie nicht direkt bei der AOK, sondern über einen Pflegebox-Anbieter. Dieser übernimmt die Kommunikation mit Ihrer Pflegekasse.
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Pflegebox-Anbieter auswählen
Vergleichen Sie Anbieter nach Produktauswahl, Anpassbarkeit und Service. Wer den Antrag bei der AOK übernimmt, spart Aufwand.
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Daten online angeben
Sie hinterlegen Name, Pflegegrad, AOK-Region (z. B. AOK Bayern) und Versichertennummer im Antrag des Anbieters.
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Antrag wird an AOK weitergeleitet
Der Anbieter reicht den Antrag bei Ihrer regionalen AOK-Pflegekasse ein und holt die Kostenübernahme ein.
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Erste Lieferung erhalten
Nach der Bestätigung durch die AOK kommt die Box meist innerhalb weniger Tage nach Hause.
AOK-Bundesländer und regionale Gliederung
Die AOK ist regional organisiert. Welche AOK für Sie zuständig ist, hängt vom Wohnort ab. Für den Antrag auf die Pflegebox ist die genaue regionale AOK entscheidend, weil sie die Kostenträgerin ist:
- AOK Bayern — für ganz Bayern.
- AOK Nordost — Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern.
- AOK Plus — Sachsen und Thüringen.
- AOK Hessen — Hessen.
- AOK Niedersachsen — Niedersachsen.
- AOK Rheinland/Hamburg — Nordrhein und Hamburg.
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland — beide Bundesländer zusammen.
- AOK Baden-Württemberg, AOK NordWest, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Bremen/Bremerhaven.
Was der Anbieter für Sie erledigt
In der Praxis übernehmen Pflegebox-Anbieter den größten Teil des Antrags. Konkret heißt das:
- Erstellung des Antrags auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Übermittlung an die zuständige AOK-Pflegekasse.
- Klärung der Kostenübernahme im gesetzlichen Rahmen.
- Monatliche Lieferung der Box an die Wohnadresse.
- Direkte Abrechnung mit der AOK — Sie zahlen nichts.