Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste der fünf Pflegegrade und wird Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zugesprochen.
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Das bedeutet, dass Betroffene zwar noch viele alltägliche Aufgaben selbstständig erledigen können, aber in bestimmten Bereichen Unterstützung benötigen. Diese Unterstützung kann sich auf körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen beziehen. Um Pflegegrad 1 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) erstellt werden, das zwischen 12,5 und 27 Punkte erreicht.
Definition & Voraussetzungen für Pflegegrad 1
Mit der Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Diese Reform verbesserte das Pflegesystem für Betroffene, Angehörige und Pflegekräfte erheblich. Pflegegrad 1 wird definiert als eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Betroffene benötigen meist Unterstützung im körperlichen Bereich, etwa bei der Grundpflege wie Körperpflege, Ankleiden oder dem Umgang mit Inkontinenz. Typischerweise wird Pflegegrad 1 bei altersbedingten Einschränkungen der Selbstständigkeit vergeben.
Leistungen bei Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, um ihren Alltag zu erleichtern. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese umfassen Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene im häuslichen Umfeld zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Bei Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die den Pflegealltag erleichtern sollen. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Kosten für diese Verbrauchsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 40 Euro pro Monat übernommen.
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Verfügbare Pflegehilfsmittel
Bei Pflegegrad 1 stehen Ihnen verschiedene Pflegehilfsmittel zur Verfügung, die Ihren Alltag erleichtern können. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu gewährleisten und die Pflege zu Hause zu unterstützen. Viele Anbieter stellen diese Hilfsmittel in einer sogenannten Pflegebox zusammen, die monatlich geliefert wird. Die Kosten für diese Box werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wodurch Sie eine praktische und unkomplizierte Lösung erhalten.
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Die Pflegebox
Die Pflegebox enthält eine Auswahl an wichtigen Hilfsmitteln, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Pflegegrad 1 zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die häusliche Pflege zu erleichtern und ein hygienisches Umfeld zu gewährleisten. Viele Anbieter ermöglichen es zudem, die Zusammenstellung der Pflegebox individuell anzupassen, um den persönlichen Bedürfnissen und Vorlieben gerecht zu werden.
Inhalt & Anpassung
Die Inhalte einer Pflegebox können individuell angepasst werden, um den spezifischen Bedürfnissen und Vorlieben des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Anbieter von Pflegeboxen ermöglichen es oft, die Zusammenstellung der Produkte flexibel zu gestalten. So können Sie beispielsweise die Mengen der einzelnen Artikel anpassen oder bestimmte Produkte hinzufügen oder entfernen. Dies ist besonders hilfreich, da sich der Bedarf an Pflegehilfsmitteln im Laufe der Zeit ändern kann.
Kostenlose Pflegehilfsmittel
Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem Betrag von 40 Euro im Monat. Diese Hilfsmittel können den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern und zu einer besseren Hygiene beitragen. Viele Anbieter, wie beispielsweise die sanus-plus, bieten eine monatliche Zusendung der benötigten Produkte an und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse.
Beantragung
Die Beantragung einer Pflegebox ist in der Regel unkompliziert. Zunächst muss ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Viele Anbieter von Pflegeboxen, wie beispielsweise auch wir, übernehmen auf Wunsch die gesamte Antragstellung und Abwicklung mit der Pflegekasse. Dies beinhaltet das Ausfüllen der notwendigen Formulare und die Kommunikation mit der Kasse. Nach Genehmigung des Antrags wird die Pflegebox monatlich versandkostenfrei direkt nach Hause geliefert. Einige Anbieter ermöglichen zudem eine individuelle Anpassung des Inhalts der Pflegebox, um den persönlichen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Antragstellung bei der Pflegekasse
Die Antragstellung für eine Pflegebox bei der Pflegekasse ist unkompliziert. In der Regel genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln darlegen. Viele Anbieter von Pflegeboxen, wie beispielsweise wir, übernehmen jedoch gerne die komplette Antragstellung für Sie. Das bedeutet, wir kümmern uns um alle notwendigen Formalitäten und reichen den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Sie müssen lediglich einige Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Pflegegrad machen. Nach Genehmigung Ihres Antrags durch die Pflegekasse, wird Ihnen die Pflegebox monatlich automatisch und versandkostenfrei zugesendet.
Unterstützung durch Anbieter
Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen die Antragstellung bei der Pflegekasse. Dies erleichtert den Prozess erheblich, da der Anbieter alle notwendigen Schritte kennt und die relevanten Formulare bereithält. Oftmals bieten diese Anbieter auch eine persönliche Beratung an, um sicherzustellen, dass die Pflegebox optimal auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten ist. Einige Anbieter gehen sogar so weit, dass sie die monatliche Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen, sodass sich der Kunde um nichts weiter kümmern muss. Es ist ratsam, verschiedene Anbieter zu vergleichen, um den besten Service und die passenden Produkte für die jeweilige Pflegesituation zu finden.
Ablauf der Beantragung
Die Beantragung einer Pflegebox ist in der Regel unkompliziert. Zunächst ist es notwendig, einen formlosen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Viele Anbieter von Pflegeboxen, wie beispielsweise auch wir, übernehmen auf Wunsch die komplette Antragstellung und Abwicklung mit der Pflegekasse. Nach Genehmigung des Antrags wird die Pflegebox in der Regel monatlich versandkostenfrei direkt nach Hause geliefert. Einige Anbieter ermöglichen auch eine individuelle Anpassung des Inhalts der Pflegebox, um den spezifischen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Leistungserbringern. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Hierbei ist ein monatlicher Höchstbetrag festgelegt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung, darunter die Direktabrechnung mit einem Anbieter oder die Kostenerstattung nach Vorlage von Rechnungen. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die jeweiligen Konditionen und Möglichkeiten zu informieren, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.
Wer bezahlt die Pflegehilfsmittel?
Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Sachleistungsanspruch, das heißt, die Pflegekasse bezahlt die Pflegehilfsmittel direkt an den Lieferanten. Der monatliche Höchstbetrag, der von der Pflegekasse übernommen wird, beträgt derzeit 40 Euro. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
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Monatlicher Höchstbetrag
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einen monatlichen Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel. Aktuell liegt dieser Betrag bei 40 Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für den Kauf von bestimmten Pflegehilfsmitteln verwendet werden, die im Alltag benötigt werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Höchstbetrag nicht in bar ausgezahlt wird, sondern als Erstattung für tatsächlich entstandene Kosten dient. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu diesem Betrag, wenn entsprechende Rechnungen oder Belege vorgelegt werden. Es lohnt sich also, die Ausgaben für Pflegehilfsmittel im Blick zu behalten und die Belege sorgfältig aufzubewahren, um den Anspruch geltend machen zu können.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 1
Neben den genannten Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1 auch den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, die der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen dienen. Dazu gehören beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter oder auch die Teilnahme an Gruppenangeboten. Es ist wichtig zu wissen, dass in der Regel zunächst in Vorleistung getreten werden muss. Die entsprechenden Rechnungen können dann bei der Pflegekasse eingereicht werden, die den Betrag erstattet. Nicht genutzte Entlastungsbeträge können übrigens bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden, bevor der Anspruch verfällt.
Entlastungsbetrag & Zuschüsse
Neben dem Anspruch auf Pflegehilfsmittel gibt es bei Pflegegrad 1 auch weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro ist eine zweckgebundene Geldleistung, die zur Entlastung pflegender Angehöriger und zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen eingesetzt werden kann. Dieser Betrag kann beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter oder Gruppenangebote verwendet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von 214 Euro monatlich zu erhalten, wenn die pflegebedürftige Person mit anderen Pflegebedürftigen in einer Pflege-Wohngruppe zusammenlebt. Auch für die Gründung von Pflege-Wohngruppen gibt es eine Anschubfinanzierung von einmalig 2.500 Euro pro Person. Des Weiteren bezuschusst die Pflegekasse einen Hausnotruf mit etwa 25 Euro monatlich und gewährt Zuschüsse für Wohnraumanpassungen von bis zu 4.000 Euro.
Anbieter von Pflegeboxen
Die Auswahl an Anbietern für Pflegeboxen ist groß und vielfältig. Bei der Auswahl sollten Kriterien wie die Zusammenstellung der Box, die Flexibilität bei der Anpassung an individuelle Bedürfnisse, die Möglichkeit zur einfachen Beantragung und die Qualität der Produkte berücksichtigt werden. Einige Beispiele für Anbieter von Pflegeboxen sind sanus-plus, VitalSet, Box4pflege und Diakovere. Es ist ratsam, die Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen und auf persönliche Empfehlungen zu achten, um die passende Pflegebox für die individuellen Bedürfnisse zu finden.
Auswahlkriterien & Beispiele
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen sollten mehrere Kriterien berücksichtigt werden. Ein wichtiger Aspekt ist die Flexibilität des Anbieters, um die Inhalte der Pflegebox individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Es ist ratsam, Anbieter zu vergleichen und auf transparente Preisgestaltung sowie einfache Bestell- und Lieferprozesse zu achten. Einige Beispiele für Anbieter von Pflegeboxen sind Sanubi, VitalSet und die Malteser Pflegebox, die jeweils unterschiedliche Schwerpunkte und Serviceleistungen anbieten.
Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflegebox und Pflegegrad 1, um Ihnen einen umfassenden Überblick zu verschaffen.
Was ist eine Pflegebox?
Eine Pflegebox ist eine Zusammenstellung von wichtigen Pflegehilfsmitteln, die den Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen erleichtern. Sie enthält Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und mehr.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?
Anspruch auf eine Pflegebox haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.
Wie beantrage ich eine Pflegebox?
Die Beantragung einer Pflegebox ist einfach: Prüfen Sie Ihren Anspruch, wählen Sie einen Anbieter, der die Abwicklung mit der Pflegekasse übernimmt, füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es ab. Nach Genehmigung erfolgt die regelmäßige Lieferung.
Was ist eine Pflegebox?
Eine Pflegebox ist eine Box, die Pflegehilfsmittel enthält, die zum Verbrauch bestimmt sind. Diese Hilfsmittel dienen der Hygiene und dem Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegenden im häuslichen Umfeld. Durch die monatliche Bereitstellung einer solchen Box können die notwendigen Materialien einfach und bequem zur Verfügung gestellt werden.
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf eine Pflegebox haben alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen professionellen Pflegedienst erfolgt. Entscheidend ist, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet. Zudem übernimmt die Pflegekasse gemäß § 40 SGB XI die Kosten für die Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025).
Wie beantrage ich?
Um eine Pflegebox zu beantragen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Ein anerkannter Pflegegrad 1 und die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst sind hierfür erforderlich. Im Anschluss können Sie sich an einen Anbieter Ihrer Wahl wenden, der die Beantragung der Pflegebox bei der zuständigen Pflegekasse übernimmt. Viele Anbieter stellen hierfür ein Online-Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen und absenden können. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse wird Ihnen die Pflegebox in der Regel monatlich versandkostenfrei nach Hause geliefert.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Pflegegrad 1 zwar die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit darstellt, aber dennoch eine wichtige Grundlage für den Erhalt von Unterstützung und Leistungen bildet. Menschen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf verschiedene Hilfen, die ihren Alltag erleichtern und ihre Selbstständigkeit fördern können. Dazu gehören unter anderem der monatliche Zuschuss für Pflegehilfsmittel, der Entlastungsbetrag und die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Wohnraumanpassungen. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte und Ansprüche zu informieren und diese auch aktiv geltend zu machen, um die bestmögliche Versorgung und Lebensqualität zu gewährleisten.
wordpress Du bist neu in der Welt der Pflegegrade und fragst dich, was eine Pflegebox bei Pflegegrad 1 bedeutet? Keine Sorge, wir erklären dir alles, was du wissen musst! In diesem Beitrag erfährst du, welche Leistungen dir zustehen, was in einer Pflegebox enthalten sein kann und wie du diese beantragen kannst. Wir helfen dir, die bestmögliche Unterstützung für deine Situation zu finden. Pflegebox Pflegegrad 1: Was bedeutet das? Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und wird Personen zugesprochen, die geringe Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen. Das bedeutet, dass du in deinem Alltag zwar noch weitgehend selbstständig bist, aber in bestimmten Bereichen Unterstützung benötigst. Es ist wichtig zu verstehen, dass auch geringe Einschränkungen einen Anspruch auf Leistungen begründen können. Auch wenn du „nur“ Pflegegrad 1 hast, stehen dir Leistungen der Pflegeversicherung zu. Eine dieser Leistungen kann die **Pflegebox** sein, auch bekannt als **Pflegehilfsmittelbox**. Die Pflegekasse möchte damit sicherstellen, dass auch Menschen mit geringem Pflegebedarf die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Was ist eine Pflegebox bei Pflegegrad 1? Die Pflegebox ist ein monatliches Paket mit **kostenlosen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch**, das dir helfen soll, deine häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu verbessern. Die Kosten dafür werden von der Pflegekasse übernommen. Sie ist ein wichtiger Baustein, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. **Wichtig:** Die Pflegebox wird *zusätzlich* zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt und mindert nicht deinen Anspruch auf beispielsweise Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Sie ergänzt die anderen Leistungen, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen. Welche Produkte sind in einer Pflegebox enthalten? * **Saugfähige Bettschutzeinlagen:** Zum Schutz der Matratze bei Inkontinenz. * **Einmalhandschuhe:** Für hygienische Pflegetätigkeiten. * **Mundschutz:** Zum Schutz vor Ansteckung für dich und die Pflegeperson. * **Flächendesinfektionsmittel:** Zur Reinigung und Desinfektion von Oberflächen. * **Händedesinfektionsmittel:** Für die hygienische Händedesinfektion. * **Schutzschürzen:** Zum Schutz der Kleidung vor Verschmutzung. Die genaue Zusammensetzung der Pflegebox kann je nach Anbieter variieren. Einige Anbieter ermöglichen es dir, die Produkte individuell zusammenzustellen, um deine Bedürfnisse optimal zu berücksichtigen. Achte bei der Auswahl auf diese Flexibilität, um sicherzustellen, dass du nur die Produkte erhältst, die du wirklich benötigst. Pflegebox Pflegegrad 1: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Um eine Pflegebox mit Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: * Vorliegen eines Pflegegrades (in diesem Fall Pflegegrad 1). * Häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder einen ambulanten Pflegedienst. * Die Pflege erfolgt in deiner Wohnung, im eigenen Haus oder in einer Wohngemeinschaft. Wie beantrage ich eine Pflegebox mit Pflegegrad 1? Die Beantragung einer Pflegebox ist in der Regel unkompliziert. Du kannst die Pflegebox bei einem der vielen Anbieter beantragen. Diese kümmern sich dann um die Abrechnung mit deiner Pflegekasse. Viele Anbieter bieten auch einen kostenlosen Beratungsservice an, um dir bei der Auswahl der passenden Box zu helfen. * **Anbieter auswählen:** Vergleiche die Angebote verschiedener Anbieter von Pflegeboxen. Achte auf die Zusammensetzung der Box, die Möglichkeit zur individuellen Anpassung und die Bewertungen anderer Kunden. * **Antrag stellen:** Fülle den Antrag des ausgewählten Anbieters aus. In der Regel benötigst du dafür deine Versichertennummer und den Bescheid über deinen Pflegegrad. * **Antrag einreichen:** Sende den Antrag an den Anbieter. Dieser kümmert sich dann um die Genehmigung durch deine Pflegekasse. * **Pflegebox erhalten:** Nach Genehmigung erhältst du deine Pflegebox monatlich bequem nach Hause geliefert. Tipps zur Auswahl des richtigen Anbieters * **Vergleiche die Preise:** Obwohl die Pflegebox kostenlos ist, kann es Unterschiede im Angebot und der Qualität der Produkte geben. Einige Anbieter bieten auch Sonderaktionen oder Rabatte an. * **Achte auf die Flexibilität:** Kannst du die Produkte in der Box individuell anpassen? Je flexibler der Anbieter, desto besser kann die Box an deine Bedürfnisse angepasst werden. * **Lese Bewertungen:** Was sagen andere Kunden über den Anbieter? Achte besonders auf Bewertungen, die sich auf die Qualität der Produkte und den Kundenservice beziehen. * **Achte auf den Kundenservice:** Ist der Anbieter gut erreichbar und hilfsbereit? Ein guter Kundenservice kann dir bei Fragen und Problemen schnell und unkompliziert weiterhelfen. **Nicht vergessen:** Viele Anbieter bieten einen Wechselservice an. Wenn du mit deinem aktuellen Anbieter nicht zufrieden bist, kannst du problemlos zu einem anderen wechseln. Die Anbieter übernehmen in der Regel die Kündigung beim alten Anbieter für dich. Pflegebox bei Pflegegrad 1 und Nachhaltigkeit Achte bei der Auswahl deines Anbieters nicht nur auf den Inhalt der Box, sondern auch auf Aspekte der Nachhaltigkeit. Bietet der Anbieter umweltfreundliche Produkte oder eine umweltfreundliche Verpackung an? Einige Anbieter arbeiten mit regionalen Lieferanten zusammen oder unterstützen soziale Projekte. Deine Entscheidung für einen bestimmten Anbieter kann somit auch einen positiven Beitrag zur Umwelt leisten. Fazit Auch mit Pflegegrad 1 stehen dir Leistungen der Pflegeversicherung zu, die dir den Alltag erleichtern können. Eine Pflegebox ist eine wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege und hilft, die Hygiene zu gewährleisten. Informiere dich über deine Möglichkeiten und beantrage deine Pflegebox noch heute! Sie ist ein wichtiger Schritt, um deine Selbstständigkeit und Lebensqualität so lange wie möglich zu erhalten. **Disclaimer:** Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte wende dich im Zweifelsfall an deine Pflegekasse oder eine Beratungsstelle.