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Pflegebox bei Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 wird oft unterschätzt: Auch ohne Pflegegeld haben Versicherte Anspruch auf den Entlastungsbetrag und auf eine monatliche Pflegebox im Wert von bis zu 42 Euro.

Senior mit Pflegebox und Pflegehilfsmitteln im häuslichen Umfeld
Ratgeberbild: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der häuslichen Pflege.

Was Pflegegrad 1 bedeutet

Pflegegrad 1 bedeutet „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Betroffene leben meist noch weitgehend selbständig, brauchen aber Unterstützung im Alltag — etwa bei Hauswirtschaft, Mobilität oder Körperpflege.

Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) der Pflegekasse vergeben. Maßgeblich ist nicht eine bestimmte Diagnose, sondern wie selbständig die Person den Alltag bewältigt — über sechs Lebensbereiche hinweg (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheits- und Therapiebewältigung, Alltagsgestaltung).

Anspruch auf die Pflegebox bei PG 1

Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen die Pflegebox in voller Höhe zu — derselbe Pauschalbetrag wie bei Pflegegrad 5. Voraussetzung ist die häusliche Pflege. Wer dauerhaft im Pflegeheim lebt, hat in der Regel keinen Anspruch.

  • Bis zu 42 € pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Direkte Abrechnung zwischen Anbieter und Pflegekasse, keine Auszahlung.
  • Kein ärztliches Rezept erforderlich — der anerkannte Pflegegrad reicht.
  • Monatliche Lieferung der gewünschten Box-Zusammenstellung an die Wohnadresse.

Pflegebox als wichtigste Sachleistung bei PG 1

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, aber auf den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat sowie auf die Pflegebox. Damit ist die Pflegebox für viele Versicherte mit PG 1 die zentrale Sachleistung der Pflegeversicherung.

Damit ist die Pflegebox bei Pflegegrad 1 oft die zentrale Sachleistung der Pflegeversicherung — neben dem Entlastungsbetrag. Wer den Anspruch nicht nutzt, lässt monatlich bares Geld liegen, das die Pflegekasse ohnehin zur Verfügung stellt.

Beispiel aus der Praxis

Beispiel: Eine 81-jährige Witwe lebt allein. Sie braucht beim Anziehen und Duschen Unterstützung, die Tochter hilft mehrmals pro Woche. Die Pflegebox bietet Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen für die Tage mit Unterstützung — eine spürbare Erleichterung im Alltag der Tochter.

So beantragen Sie die Box bei PG 1

Der Antrag läuft über einen Pflegebox-Anbieter — Sie geben Ihren Pflegegrad und die Pflegekasse an, der Anbieter erledigt den Rest. Die ausführliche Anleitung finden Sie unter Pflegebox beantragen.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Habe ich mit Pflegegrad 1 schon Anspruch auf die Pflegebox?
Ja. Der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht ab Pflegegrad 1 in voller Höhe. Der monatliche Pauschalbetrag ist nicht an einen höheren Pflegegrad geknüpft.
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld. Sie haben aber Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat und auf die Pflegebox.
Welche Leistungen kann ich mit PG 1 sonst noch beanspruchen?
Entlastungsbetrag (125 €/Monat), Pflegeberatung, Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen sowie ggf. Pflegekurse für Angehörige — und eben die Pflegebox.
Lohnt sich der Aufwand bei PG 1 überhaupt?
Ja, denn der Antrag dauert wenige Minuten, der Anbieter übernimmt die Kommunikation mit der Pflegekasse und die Box wird monatlich automatisch geliefert. Sie sparen Apotheken-Wege und Geld für Verbrauchsmaterial.