Mit Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, darunter auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
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Diese Hilfsmittel dienen dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Hygiene zu gewährleisten. Zu den typischen Pflegehilfsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Der Gesetzgeber stellt hierfür monatlich bis zu 42 Euro zur Verfügung (Stand Januar 2025). Diese können entweder über eine Pflegebox, Apotheken oder Sanitätshäuser bezogen werden. Viele Anbieter übernehmen die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, was den Alltag pflegender Angehöriger erheblich entlastet.
Grundlagen
Der Pflegegrad 2 markiert den Beginn eines Anspruchs auf umfassende Leistungen der Pflegeversicherung. Er wird Personen zuerkannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Dies bedeutet, dass sie im Alltag zunehmend auf Hilfe angewiesen sind, jedoch nicht in dem Maße wie Personen mit höheren Pflegegraden. Die Feststellung des Pflegegrads erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes (MD), bei der verschiedene Module zur Beurteilung der Selbstständigkeit berücksichtigt werden. Erreicht die gewichtete Gesamtpunktzahl einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten, gilt die Voraussetzung für den Pflegegrad 2 als gegeben.
Definition Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 wird Personen zugeordnet, die im Alltag zunehmend auf Unterstützung angewiesen sind. Dies bedeutet, dass sie eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ aufweisen müssen. Diese Beeinträchtigung kann sich auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens beziehen, wie beispielsweise die Körperpflege, die Ernährung oder die Mobilität. Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss der Gutachter eine Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten feststellen.
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Leistungen bei Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 2 stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten und pflegende Angehörige zu unterstützen. Dazu gehören das Pflegegeld, das bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt wird, sowie Pflegesachleistungen, die für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden können. Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag, der fürAlltagsbegleiter oder Haushaltshilfen verwendet werden kann. Auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe, werden von der Pflegekasse bezuschusst. Durch die Kombination dieser Leistungen soll eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung ermöglicht werden.
Pflegegeld & Pflegesachleistungen
Mit Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, darunter Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld wird an pflegende Angehörige oder Freunde ausgezahlt, die die Pflege zu Hause übernehmen. Ab 2025 steigt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 auf 347 Euro monatlich. Pflegesachleistungen hingegen sind für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes gedacht, der die Pflegeleistungen erbringt. Hier steigt der Betrag auf 796 Euro monatlich. Diese Leistungen können auch kombiniert werden, wenn sowohl Angehörige als auch ein Pflegedienst an der Pflege beteiligt sind. Zusätzlich besteht Anspruch auf einen Entlastungsbetrag, der ab 2025 auf 131 Euro monatlich erhöht wird und für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden kann.
Entlastungsbetrag & Entlastungsbudget
Der Entlastungsbetrag und das Entlastungsbudget sind wichtige Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Der Entlastungsbetrag, der allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis 5 zusteht, dient dazu, die Kosten für verschiedene Unterstützungsleistungen zu decken. Dazu gehören beispielsweise die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, die ambulante Pflege und Angebote zur Unterstützung im Alltag. Ab 2025 steigt der Entlastungsbetrag auf 131 Euro monatlich. Das Entlastungsbudget, das ab Juli 2025 in Kraft tritt, fasst die Mittel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem flexiblen Jahresbudget von 3.539 Euro zusammen, wodurch der Zugang zu diesen Leistungen vereinfacht wird.
Pflegehilfsmittel
Mit Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Diese Hilfsmittel umfassen unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Ziel ist es, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Verbrauchsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Dies ermöglicht es pflegenden Angehörigen, die notwendigen Materialien unkompliziert zu beziehen und so eine optimale Versorgung sicherzustellen.
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Arten von Pflegehilfsmitteln
Bei Pflegegrad 2 stehen verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln zur Verfügung, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Diese Hilfsmittel lassen sich in zwei Hauptkategorien einteilen: technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, die eine komfortablere und sicherere Pflege ermöglichen, sowie Notrufsysteme, die im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel umfassen Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die für die Hygiene und den Schutz sowohl des Pflegebedürftigen als auch der pflegenden Person unerlässlich sind. Diese Hilfsmittel können entweder als Einzelprodukte oder in Form einer praktischen Pflegebox bezogen werden, die eine monatliche Versorgung mit den wichtigsten Verbrauchsmaterialien sicherstellt.
Hygiene & Schutzprodukte
Hygiene- und Schutzprodukte sind ein wesentlicher Bestandteil der häuslichen Pflege bei Pflegegrad 2. Sie dienen dazu, die Ausbreitung von Keimen zu verhindern und sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Infektionen zu schützen. Zu diesen Produkten gehören unter anderem Einmalhandschuhe, die bei der Körperpflege oder beim Wechseln von Inkontinenzprodukten getragen werden, um direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten zu vermeiden. Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sind ebenfalls wichtig, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Mundschutzmasken und FFP2-Masken reduzieren das Risiko der Übertragung von Atemwegserkrankungen, insbesondere wenn einer der Beteiligten erkältet ist. Bettschutzeinlagen schützen Matratzen vor Verunreinigungen bei Inkontinenz. Diese Produkte können über die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro bezogen werden, wodurch die Kosten für die Pflegebedürftigen übernommen werden.
Beantragung
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, ist ein formeller Antrag erforderlich. Zunächst muss ein Pflegegrad beantragt werden. Dies kann schriftlich oder telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse erfolgen. Nach der Antragstellung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), welcher den Grad der Selbstständigkeit des Antragstellers beurteilt. Die MD-Begutachtung basiert auf einem standardisierten Verfahren, bei dem verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung bewertet werden. Das Ergebnis der Begutachtung entscheidet über die Einstufung in den Pflegegrad 2.
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Voraussetzungen für Pflegegrad 2
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse erforderlich. Im Anschluss erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF, um den Grad der Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Antragstellers zu beurteilen. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen berücksichtigt. Ein wesentliches Kriterium ist, dass die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit erheblich sein müssen. Konkret bedeutet dies, dass eine Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten erreicht werden muss, um Pflegegrad 2 zu erhalten.
Antragstellung & Begutachtung
Die Antragstellung für Pflegegrad 2 beginnt mit einem formlosen Schreiben an die zuständige Pflegekasse. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von Medicproof beauftragt, den Pflegebedarf zu ermitteln. Dieser Gutachter besucht den Antragsteller in seinem häuslichen Umfeld, um die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen zu beurteilen. Anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs, der Module wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung umfasst, wird ein Punktwert ermittelt. Erreicht dieser Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten, liegt die Voraussetzung für Pflegegrad 2 vor.
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Änderungen und Reformen
Die Änderungen und Reformen im Bereich der Pflege, insbesondere die Pflegereform 2025, bringen wichtige Neuerungen für Pflegebedürftige mit sich. Zum 1. Januar 2025 werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft unter anderem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag und die Leistungen für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Zum 1. Juli 2025 tritt ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Kraft, was den Zugang zu diesen Leistungen flexibler gestaltet. Zudem wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung angehoben, um die gestiegenen Leistungen zu finanzieren. Diese Anpassungen sollen die häusliche Pflege stärken und pflegende Angehörige entlasten.
Pflegereform 2025
Die Pflegereform 2025 bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die sich positiv auf die Leistungen für Pflegebedürftige auswirken. Zum 1. Januar 2025 werden die meisten Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft unter anderem das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, den Entlastungsbetrag und die Mittel für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Zum 1. Juli 2025 tritt zudem ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Kraft, was den Zugang zu diesen Leistungen flexibler gestaltet. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird ebenfalls um 0,2 Punkte angehoben, was besonders Kinderlose betrifft.
Kombination von Leistungen
Die Kombinationspflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander zu kombinieren. Wenn die häusliche Pflege sowohl durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, kann der nicht ausgeschöpfte Betrag der Pflegesachleistungen anteilig als Pflegegeld ausgezahlt werden. Dies bietet finanzielle Flexibilität und Anerkennung für die unterschiedlichen Pflegeleistungen. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Teil der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umzuwandeln, um Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen.
Kombinationspflege
Die Kombinationspflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, sowohl Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen zu beziehen, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst gemeinsam erbracht wird. Dies ist besonders hilfreich, wenn der Bedarf die Leistungen eines einzelnen Pflegedienstes übersteigt. Der nicht ausgeschöpfte Anteil der Pflegesachleistungen wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt, wodurch eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt wird.
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Beratung und Unterstützung
Eine umfassende Beratung und Unterstützung sind entscheidend, um die bestmögliche Versorgung im Pflegefall zu gewährleisten. Pflegekurse für Angehörige vermitteln wichtige Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege. Diese Kurse werden in der Regel kostenfrei angeboten und helfen, die Qualität der Pflege zu sichern und die Angehörigen zu entlasten. Zudem bieten Pflegeberatungsstellen eine neutrale und unabhängige Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Pflege. Hier erhalten Betroffene und ihre Familien Informationen zu den verschiedenen Leistungen, Antragsverfahren und Unterstützungsmöglichkeiten, um eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Pflegekurse für Angehörige
Im Rahmen der Pflegeversicherung werden kostenfreie Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer angeboten, die grundlegende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege vermitteln. Diese Kurse umfassen Themen wie Lagerungstechniken, Körperpflege, Hygiene und den Umgang mit spezifischen Krankheitsbildern wie Demenz. Sie schulen die Teilnehmer darin, Veränderungen im Krankheitsbild zu erkennen und die Pflege entsprechend anzupassen. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegenden in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen.
Pflegeberatung
Bei Fragen rund um die Pflege und die damit verbundenen Leistungen stehen Ihnen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Die Pflegekassen bieten kostenlose Beratungen an, um Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Unabhängige Beratungsstellen helfen Ihnen, die passende Unterstützung für Ihre individuelle Situation zu finden. Auch Selbsthilfegruppen können eine wertvolle Anlaufstelle sein, um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen und von deren Erfahrungen zu profitieren.
Anbieter
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, auf die Qualität und Zusammensetzung der Produkte in der Box zu achten. Entsprechen die enthaltenen Pflegehilfsmittel den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Pflegebedürftigen? Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Zuverlässigkeit des Anbieters. Werden die Pflegeboxen regelmäßig und pünktlich geliefert? Auch der Kundenservice spielt eine Rolle. Ist der Anbieter bei Fragen oder Problemen gut erreichbar und hilfsbereit? Preis und Leistung sollten ebenfalls in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und Kundenbewertungen zu berücksichtigen, um den passenden Anbieter für die individuellen Bedürfnisse zu finden.
Auswahl von Anbietern
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Anbieter eine hohe Qualität der Produkte gewährleistet. Achten Sie auf Zertifizierungen und Bewertungen anderer Kunden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Flexibilität des Anbieters. Kann die Pflegebox individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden? Werden verschiedene Produktvarianten angeboten, um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden? Auch der Kundenservice spielt eine entscheidende Rolle. Ist der Anbieter gut erreichbar und bietet er eine kompetente Beratung? Schließlich sollten auch die Lieferbedingungen und die Abrechnung mit der Pflegekasse transparent und unkompliziert sein. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter, um die beste Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden.
Pflegebox Pflegegrad 2: Alles, was Sie wissen müssen
Der Pflegegrad 2 ist ein wichtiger Schritt, der Ihnen oder Ihren Angehörigen mehr Unterstützung im Alltag ermöglicht. Ein zentraler Baustein ist die **Pflegebox Pflegegrad 2**. Aber was genau beinhaltet sie, wer hat Anspruch darauf und wie beantragen Sie diese? Dieser Artikel beantwortet Ihre Fragen und gibt praktische Tipps rund um die monatliche Versorgung mit wichtigen Pflegehilfsmitteln. Erfahren Sie, wie die Pflegebox Ihren Alltag erleichtern kann.Was ist eine Pflegebox bei Pflegegrad 2?
Eine Pflegebox ist eine monatliche Lieferung von Hilfsmitteln, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Sie dient dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten. Bei **Pflegegrad 2** besteht ein Anspruch auf diese Box, um die Hygiene und den Schutz im Pflegealltag zu gewährleisten.Inhalte einer typischen Pflegebox für Pflegegrad 2
Die Zusammenstellung der **Pflegebox Pflegegrad 2** kann variieren, enthält aber in der Regel folgende Produkte, die auf die besonderen Anforderungen der häuslichen Pflege abgestimmt sind:- Einmalhandschuhe (zum Schutz vor Keimen)
- Mundschutz (zum Schutz vor Infektionen)
- Flächendesinfektionsmittel (zur Reinigung von Oberflächen)
- Händedesinfektionsmittel (zur schnellen und einfachen Desinfektion)
- Saugfähige Bettschutzeinlagen (zum Schutz der Matratze)
- Je nach Bedarf: Fingerlinge, Schutzschürzen (für spezielle Pflegesituationen)
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox bei Pflegegrad 2?
Anspruch auf eine **Pflegebox Pflegegrad 2** haben alle Personen mit diesem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden – unabhängig davon, ob die Pflege von Angehörigen, Freunden oder einem professionellen Pflegedienst übernommen wird. Entscheidend ist, dass die Person in den eigenen vier Wänden lebt und Leistungen der häuslichen Pflege bezieht. Der Lebensmittelpunkt muss also zu Hause liegen.Wie beantrage ich eine Pflegebox für Pflegegrad 2?
Der Antrag auf eine Pflegebox ist unkompliziert. Sie können sich entweder direkt an Ihre Pflegekasse wenden oder einen der zahlreichen Anbieter von Pflegeboxen kontaktieren. Viele Anbieter übernehmen die Antragstellung für Sie, was den Prozess erheblich vereinfachen kann. Nutzen Sie diesen Service, um Zeit und Mühe zu sparen.- **Anbieter auswählen:** Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter. Achten Sie auf die Produktauswahl, den Preis und den Service. Lesen Sie Kundenbewertungen, um einen Eindruck von der Zuverlässigkeit zu erhalten.
- **Antrag stellen:** Füllen Sie den Antrag aus. Viele Anbieter bieten Online-Formulare an, die Sie bequem von zu Hause aus ausfüllen können.
- **Genehmigung abwarten:** Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Genehmigung von der Pflegekasse. Die Bearbeitungszeit kann variieren, daher ist es ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen.
- **Lieferung genießen:** Ihre Pflegebox wird Ihnen monatlich nach Hause geliefert. Prüfen Sie die Lieferung auf Vollständigkeit und Qualität.
Kostenübernahme der Pflegebox
Die Kosten für die **Pflegebox Pflegegrad 2** werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Es handelt sich um eine Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI, die bis zu 40 Euro monatlich beträgt. Sie müssen also in der Regel keine Zuzahlung leisten. Sollte der Preis der Box höher sein, müssen Sie die Differenz selbst tragen.Tipps zur Auswahl der richtigen Pflegebox
Bei der Wahl des richtigen Anbieters für Ihre **Pflegebox Pflegegrad 2** sollten Sie folgende Punkte beachten, um eine optimale Versorgung sicherzustellen:- **Bedürfnisse berücksichtigen:** Wählen Sie eine Box, die die für Sie wichtigsten Produkte enthält. Achten Sie auf spezifische Anforderungen, wie z.B. allergikerfreundliche Materialien.
- **Qualität der Produkte:** Achten Sie auf hochwertige Produkte, die den hygienischen Standards entsprechen. Zertifizierungen und Prüfsiegel können hierbei hilfreich sein.
- **Flexibilität:** Ist es möglich, die Zusammenstellung der Box anzupassen? Ein guter Anbieter bietet die Möglichkeit, Produkte auszutauschen oder hinzuzufügen.
- **Service:** Bietet der Anbieter einen guten Kundenservice und unterstützt bei Fragen? Ein schneller und kompetenter Kundenservice ist besonders wichtig.
- **Kosten:** Vergleichen Sie die Preise und achten Sie auf versteckte Kosten. Informieren Sie sich über Versandkosten und eventuelle Zusatzgebühren.