Was Pflegegrad 3 bedeutet
Pflegegrad 3 bedeutet „schwere Beeinträchtigung". Die pflegebedürftige Person ist in mehreren Bereichen dauerhaft auf Hilfe angewiesen, mehrmals täglich. Häufig leben PG-3-Pflegebedürftige bei Angehörigen oder werden durch einen ambulanten Dienst betreut.
Der Medizinische Dienst vergibt Pflegegrad 3 bei 47,5 bis unter 70 Punkten. Häufig liegt Demenz, ein Schlaganfall mit Folgen, oder eine chronische Erkrankung mit deutlicher Beeinträchtigung vor.
Leistungen bei PG 3 im Überblick
Pflegegeld bei häuslicher Pflege rund 599 €/Monat, deutlich höhere Sachleistungsbeträge für den Pflegedienst, dazu Entlastungsbetrag und Pflegebox.
- Pflegegeld ca. 599 € (Stand 2025) bei häuslicher Pflege durch Angehörige.
- Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste.
- Entlastungsbetrag 125 €/Monat zur Unterstützung im Alltag.
- Pflegebox bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Verhinderungspflege als Vertretungsleistung pflegender Angehöriger.
- Kurzzeitpflege für längere Vertretungs- oder Übergangsphasen.
Pflegebox-Verbrauch bei PG 3
Bei intensiver Pflege werden Pflegehilfsmittel häufig mehrmals täglich benötigt. Ein höherer monatlicher Verbrauch ist normal — die Pflegebox sollte dann nicht „Standard“, sondern angepasst sein.
- Mehr Handschuhe: bei Pflege durch zwei oder mehr Personen pro Tag schnell 300+ Handschuhe pro Monat.
- Bettschutz täglich: Einmal-Bettschutzeinlagen werden je nach Pflegesituation täglich gewechselt.
- Desinfektion: eine Flasche Hände- und Flächendesinfektion ist meist Standard.
- Schutzschürzen: bei Inkontinenzpflege und Waschsituationen täglich im Einsatz.
Beispielhafte Pflegesituation
Beispiel: Eine 79-jährige Demenz-Patientin wird zu Hause vom Ehemann und einem ambulanten Pflegedienst betreut. Pro Woche werden 100+ Einmalhandschuhe verbraucht. Die Pflegebox wird auf den tatsächlichen Bedarf zugeschnitten und mehrmals im Jahr angepasst.
Pflegehilfsmittel zur Wiederverwendung
Bei Pflegegrad 3 sind häufig zusätzlich Pflegehilfsmittel zur Wiederverwendung sinnvoll — Pflegebetten, Lifter, Rollatoren, Toilettenstühle. Diese werden über einen separaten Antrag bei der Pflegekasse beantragt und sind unabhängig vom 42-Euro-Pauschalbetrag.