Pflegebox Pflegegrad 3

Die Pflegegrade dienen in Deutschland dazu, Pflegebedürftige anhand ihrer Einschränkungen im Alltag einzuordnen. Je nach Pflegegrad stehen den Pflegebedürftigen viele verschiedene Leistungen durch die Pflegeversicherung zu.

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Je höher der Pflegegrad, desto größer sind die Einschränkungen und desto höher sind die Leistungen der Pflegekassen. Pflegegrad 3 ist dabei jener Pflegegrad, bei dem Betroffene bereits schwerere Einschränkungen im Alltag sowie der Alltagskompetenz über einen längeren Zeitraum aufweisen. Laut Paragraph 15 des elften Sozialgesetzbuches spricht man von einem Pflegegrad 3, wenn eine “schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten” vorliegt. Dabei müssen diese Beeinträchtigungen mindestens für sechs Monate andauern.

Entscheidend für die Einstufung in Pflegegrad 3 ist das Ergebnis des sogenannten neuen Begutachtungsassessments (NBA). Diese Begutachtung führt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MD) im Auftrag der Pflegeversicherung durch. Das Gutachten besteht aus einem langen Fragenkatalog, der sich vor allem auf verschiedene Lebensbereiche fokussiert. Für Pflegebedürftige, bei denen die gewichtete Endpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten liegt, gilt die Voraussetzung, Pflegegrad 3 zu erhalten, als erfüllt. Ihnen stehen sämtliche Sach- und Geldleistungen für Pflegegrad 3 zu.

Definition und Voraussetzungen für Pflegegrad 3

Der Pflegegrad 3 wird Personen zuerkannt, bei denen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vorliegt. Diese Beeinträchtigungen müssen voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern. Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder anderer unabhängiger Gutachter. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung und die Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen berücksichtigt. Eine Gesamtpunktzahl zwischen 47,5 und 70 Punkten ist erforderlich, um den Pflegegrad 3 zu erhalten.

Leistungen und Ansprüche bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf vielfältige Leistungen, die ihren Alltag erleichtern sollen. Dazu gehören monatliche Zahlungen wie Pflegegeld (545 Euro), wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder Pflegesachleistungen (1.363 Euro), wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Zusätzlich gibt es einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, der flexibel für Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen eingesetzt werden kann. Einmalige Leistungen wie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen (bis zu 4.000 Euro) oder die Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG (2.500 Euro pro Mitbewohner) können ebenfalls in Anspruch genommen werden.

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II. Leistungen bei Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 3 haben Pflegebedürftige Anspruch auf umfassende Leistungen, um ihren Alltag zu erleichtern. Dazu gehören monatliche Zahlungen wie Pflegegeld (545 Euro), wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder Pflegesachleistungen (1.363 Euro), wenn ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wird. Zusätzlich gibt es einen Entlastungsbetrag von 125 Euro, der flexibel für Alltagshilfen eingesetzt werden kann. Auch einmalige Leistungen wie Zuschüsse zur Wohnraumanpassung (bis zu 4.000 Euro) oder für Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen zur Verfügung, um die häusliche Pflege bestmöglich zu unterstützen. Außerdem besteht Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich.

Monatliche Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag)

Mit Pflegegrad 3 stehen Ihnen verschiedene monatliche Leistungen zu, die Ihre Pflegesituation finanziell unterstützen. Dazu gehören das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld beträgt 545 Euro monatlich und wird Ihnen von der Pflegekasse überwiesen. Sie können diesen Betrag flexibel einsetzen, beispielsweise zur Unterstützung pflegender Angehöriger. Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, stehen Ihnen Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.363 Euro monatlich zur Verfügung. Die Kosten rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich, den Sie für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Förderung Ihrer Selbstständigkeit verwenden können.

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Einmalige Leistungen (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung)

Neben den monatlichen Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 gibt es auch einmalige Leistungen. Dazu gehören die Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Maßnahmen zur Wohnraumanpassung. Die Kurzzeitpflege ermöglicht es, Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einer vollstationären Einrichtung unterzubringen, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt werden kann. Die Verhinderungspflege greift, wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit. In beiden Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, wie der Einbau einer behindertengerechten Dusche oder der Abbau von Schwellen, können ebenfalls von der Pflegeversicherung bezuschusst werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern.

III. Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind essenziell, um die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 zu verbessern. Sie umfassen sowohl technische Hilfsmittel als auch Verbrauchsprodukte, die speziell darauf ausgelegt sind, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu unterstützen. Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf diese Hilfsmittel, um ihre Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten und die Pflege zu Hause sicher und hygienisch zu gestalten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für notwendige Pflegehilfsmittel, wodurch die finanzielle Belastung für die Betroffenen reduziert wird.

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Definition und Arten von Pflegehilfsmitteln

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Produkte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern. Sie lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: technische Pflegehilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Technische Hilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten oder Notrufsysteme, während Verbrauchsmittel Artikel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen beinhalten. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Hygiene zu verbessern und Infektionen vorzubeugen. Personen mit Pflegegrad haben Anspruch auf diese Hilfsmittel, wobei die Pflegekasse die Kosten übernimmt.

Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Diese Hilfsmittel umfassen Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Kosten für diese Verbrauchsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich übernommen. Durch die Nutzung dieser Hilfsmittel können sowohl die Hygiene verbessert als auch das Risiko von Infektionen reduziert werden, was zu einer höheren Lebensqualität für Pflegebedürftige und einer Entlastung der pflegenden Angehörigen führt.

IV. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Detail

Im Detail umfassen die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch eine Reihe von Produkten, die dazu beitragen, die Hygiene aufrechtzuerhalten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Dazu gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, die eine wesentliche Rolle bei der Reduzierung von Keimen spielen. Schutzmaterialien wie Einmalhandschuhe, Mundschutz und Schutzkittel schützen sowohl die Pflegekraft als auch den Patienten vor Kontamination. Saugende Hilfsmittel wie Bettschutzeinlagen sind unerlässlich, um die Betten sauber und trocken zu halten, insbesondere bei Inkontinenz oder anderen Erkrankungen, die zu unkontrolliertem Flüssigkeitsverlust führen können.

Desinfektionsmittel (Hände-, Flächendesinfektion)

Desinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegehilfsmittel, da sie dazu dienen, die Verbreitung von Keimen und Bakterien zu verhindern. Es gibt verschiedene Arten von Desinfektionsmitteln, die in der häuslichen Pflege eingesetzt werden können. Händedesinfektionsmittel sind ideal, um die Hände von Pflegepersonen und Patienten sauber zu halten. Flächendesinfektionsmittel werden verwendet, um Oberflächen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.

Schutzmaterialien (Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzkittel)

Zum Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegekräften sind bestimmte Schutzmaterialien unerlässlich. Dazu gehören Einmalhandschuhe, die bei pflegerischen Tätigkeiten getragen werden, um die Übertragung von Keimen zu verhindern. Ein Mundschutz dient dazu, das Risiko von Tröpfcheninfektionen zu reduzieren, insbesondere wenn die pflegende Person erkältet ist oder der Pflegebedürftige ein geschwächtes Immunsystem hat. Schutzkittel schützen die Kleidung der Pflegekraft vor Verunreinigungen und tragen so ebenfalls zur Einhaltung hygienischer Standards bei.

Saugende Hilfsmittel (Bettschutzeinlagen)

Saugende Hilfsmittel, insbesondere Bettschutzeinlagen, sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie dienen dazu, die Matratze und andere Oberflächen vor Verunreinigungen durch Urin oder Stuhl zu schützen. Dies ist besonders wichtig bei bettlägerigen oder inkontinenten Personen, um die Hygiene zu gewährleisten und die Ausbreitung von Keimen zu verhindern. Bettschutzeinlagen gibt es in verschiedenen Ausführungen, sowohl als Einmalprodukte als auch als wiederverwendbare Varianten. Einmal-Bettschutzeinlagen sind besonders praktisch, da sie nach Gebrauch einfach entsorgt werden können. Wiederverwendbare Einlagen sind umweltfreundlicher, müssen jedoch regelmäßig gewaschen werden. Die Wahl der richtigen Bettschutzeinlage hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben des Pflegebedürftigen und der pflegenden Person ab. Sie tragen maßgeblich dazu bei, ein hygienisches und angenehmes Umfeld in der häuslichen Pflege zu schaffen.

V. Pflegebox als Lösung

Die Pflegebox ist eine speziell zusammengestellte Sammlung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag von Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 und ihren Angehörigen erleichtern soll. Sie enthält wichtige Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die zur Aufrechterhaltung der Hygiene und zum Schutz vor Infektionen benötigt werden. Der Vorteil einer Pflegebox liegt darin, dass sie bequem nach Hause geliefert wird und die Beschaffung der einzelnen Produkte entfällt. Zudem haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme für diese Hilfsmittel, wodurch die Pflegebox eine praktische und kostengünstige Lösung darstellt.

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Vorteile der Pflegebox

Die Pflegebox bietet eine Vielzahl von Vorteilen, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich erleichtern können. Sie stellt eine bequeme und zuverlässige Versorgung mit notwendigen Pflegehilfsmitteln sicher, ohne dass sich Betroffene selbst um die Beschaffung kümmern müssen. Die monatliche Lieferung direkt nach Hause spart Zeit und Aufwand, da Einkäufe in Apotheken oder Sanitätshäusern entfallen. Zudem können die Inhalte der Pflegebox individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.

Inhalt einer typischen Pflegebox

Eine typische Pflegebox enthält eine Auswahl an Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Dazu gehören Desinfektionsmittel zur Hände- und Flächendesinfektion, die helfen, die Ausbreitung von Keimen zu verhindern. Einmalhandschuhe schützen sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Verunreinigungen und Infektionen. Mundschutz und FFP2-Masken bieten zusätzlichen Schutz vor Tröpfcheninfektionen und Aerosolen. Saugende Bettschutzeinlagen tragen zur Hygiene bei und schützen Matratzen vor Nässe. Schutzschürzen schützen die Kleidung der Pflegekraft vor Verschmutzungen. Die genaue Zusammenstellung der Pflegebox kann je nach Anbieter variieren, wobei viele Anbieter die Möglichkeit bieten, die Produkte individuell anzupassen.

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VI. Beantragung und Kostenübernahme

Die Beantragung einer Pflegebox und die Kostenübernahme durch die Pflegekasse sind unkompliziert. Der erste Schritt ist die Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse. Dies kann formlos geschehen, idealerweise schriftlich, um den Nachweis zu sichern. Viele Pflegekassen bieten auch Online-Formulare oder Anträge zum Download an. Wichtig ist, dass im Antrag der Bedarf an Pflegehilfsmitteln und die gewünschte Form der Versorgung, beispielsweise durch eine Pflegebox, klar dargelegt wird. Nach Genehmigung des Antrags übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro (Stand Januar 2025). Die Versorgung kann entweder über eine Online-Bestellung bei einem zugelassenen Anbieter, über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus erfolgen. Einige Anbieter, insbesondere im Online-Bereich, übernehmen die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse, was den Aufwand für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erheblich reduziert.

Antragstellung bei der Pflegekasse

Die Antragstellung bei der Pflegekasse ist ein wichtiger Schritt, um die notwendigen Leistungen für eine Pflegebox zu erhalten. Zunächst ist es erforderlich, einen Pflegegrad zu beantragen oder, falls bereits vorhanden, den bestehenden Pflegegrad anzugeben. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Viele Anbieter von Pflegeboxen bieten Unterstützung bei der Antragstellung an und übernehmen sogar die Kommunikation mit der Pflegekasse. Nach Genehmigung des Antrags und Feststellung des Anspruchs auf Pflegehilfsmittel, kann die monatliche Versorgung mit der Pflegebox beginnen. Die Kosten für die Pflegebox werden dann direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, wodurch der administrative Aufwand für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen minimiert wird.

Vorteile der Pflegebox

Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Versorgungsmöglichkeiten (Online-Bestellung, Apotheke, Sanitätshaus)

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln kann über verschiedene Wege erfolgen. Eine bequeme Option ist die Online-Bestellung bei Anbietern, die sich auf Pflegebedarf spezialisiert haben. Diese Anbieter liefern die benötigten Hilfsmittel versandkostenfrei direkt nach Hause und übernehmen oft auch die Abrechnung mit der Pflegekasse. Alternativ können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Pflegehilfsmittel auch in Apotheken oder Sanitätshäusern erwerben. Einige dieser Einrichtungen haben Versorgungsverträge mit den Pflegekassen und können die Kosten direkt abrechnen. Es ist auch möglich, die Hilfsmittel selbst zu beschaffen und sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten zu lassen. In diesem Fall ist es ratsam, sich vorab über die Anforderungen der Pflegekasse zu informieren, um sicherzustellen, dass die Kostenübernahme erfolgt.

VII. Weitere Unterstützungsleistungen

Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen. Dazu gehören Pflegeberatungen und -kurse, die wertvolle Informationen und praktische Tipps für die häusliche Pflege vermitteln. Auch ein Hausnotruf kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um in Notfällen schnell Hilfe rufen zu können. Diese zusätzlichen Leistungen tragen dazu bei, die Versorgung von Pflegebedürftigen umfassend zu gestalten und die Lebensqualität sowohl der Betroffenen als auch der Pflegenden zu verbessern.

Pflegeberatung und -kurse

Neben den bereits erwähnten finanziellen Unterstützungen und Sachleistungen gibt es weitere Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Dazu gehören Pflegeberatungen, die sowohl direkt nach der Antragstellung eines Pflegegrades als auch halbjährlich bei Bezug von Pflegegeld in Anspruch genommen werden können. Diese Beratungen helfen, die bestmögliche Versorgung zu organisieren und bieten Unterstützung bei Fragen rund um die Pflege. Zusätzlich werden Pflegekurse angeboten, die besonders für pflegende Angehörige wertvoll sind. Hier erhalten sie praktisches Wissen und lernen den Umgang mit verschiedenen Pflegesituationen, was insbesondere im Umgang mit Demenzerkrankten von großem Nutzen sein kann.

Hausnotruf

Ein Hausnotruf ist ein System, das es älteren oder pflegebedürftigen Menschen ermöglicht, in Notfällen schnell Hilfe zu rufen. Es besteht typischerweise aus einem kleinen, tragbaren Sender, der am Handgelenk oder um den Hals getragen wird, und einer Basisstation, die mit dem Telefon verbunden ist. Im Notfall kann der Träger des Senders einen Knopf drücken, um eine Verbindung zu einer Notrufzentrale herzustellen. Diese Zentrale kann dann je nach Bedarf Familienangehörige, Nachbarn oder Rettungsdienste benachrichtigen. Für zu Hause Gepflegte mit Pflegegrad 3 steht ein monatlicher Zuschuss von 23 Euro für einen Hausnotruf zu. Außerdem beteiligt sich die Pflegeversicherung in der Regel auch an den einmaligen Anschlusskosten für den Hausnotruf. Die Tarife für den monatlichen Anschluß können von Anbieter zu Anbieter variieren.

VIII. Zusammenfassung

Zusammenfassend bietet die Pflegebox bei Pflegegrad 3 eine wertvolle Unterstützung, indem sie den Zugang zu notwendigen Pflegehilfsmitteln erleichtert. Sie bietet Bequemlichkeit durch die monatliche Lieferung nach Hause und entlastet Angehörige von der Beschaffung dieser Hilfsmittel. Die Kostenübernahme durch die Pflegekasse bis zu 42 Euro monatlich macht sie zu einer finanziell attraktiven Option für Pflegebedürftige und ihre Familien. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben bei der Auswahl der Produkte zu berücksichtigen, um den größtmöglichen Nutzen aus der Pflegebox zu ziehen.