Was die 42 Euro genau abdecken
Der monatliche Pauschalbetrag dient ausschließlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Das sind Hilfsmittel, die nur einmal oder kurzfristig verwendbar sind und in der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt werden.
- Saug- und Bettschutzeinlagen — Einwegvarianten für die Pflege zu Hause.
- Einmalhandschuhe in verschiedenen Größen, Nitril oder Latex.
- Hände- und Flächendesinfektion für hygienische Maßnahmen.
- Mund-Nasen-Schutz für Pflegeperson und Pflegebedürftige.
- Einmalschutzschürzen für Wäsche- und Inkontinenzpflege.
- Fingerlinge für punktuelle Wundversorgung.
Wer den Anspruch hat
Der Anspruch besteht für alle häuslich gepflegten Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5. Es gibt keine Staffelung nach Pflegegrad: Pflegegrad 1 erhält denselben Pauschalbetrag wie Pflegegrad 5. Wichtig ist nur, dass die Pflege nicht vollstationär in einer Einrichtung stattfindet.
Keine Auszahlung an Versicherte
Das ist ein häufiges Missverständnis: Die 42 Euro sind kein Pflegegeld-Zuschuss und werden nicht auf Ihr Konto überwiesen. Es handelt sich um eine Sachleistung in Form einer Kostenübernahme. Der Pflegebox-Anbieter liefert die Hilfsmittel und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen weder in Vorkasse gehen noch eine Quittung einreichen.
Abgrenzung: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflegebox
Diese drei Leistungen werden häufig durcheinander gebracht — sie laufen jeweils getrennt und addieren sich.
Pflegegeld
Geldleistung an die pflegebedürftige Person, wenn die Pflege durch Angehörige sichergestellt wird. Höhe je nach Pflegegrad zwischen ca. 332 € (PG 2) und 947 € (PG 5) pro Monat. Wird auf das Konto ausgezahlt.
Entlastungsbetrag
125 Euro pro Monat zur Entlastung pflegender Angehöriger — etwa für Betreuung, Haushaltshilfe oder Tagespflege. Wird gegen Rechnungen verrechnet, nicht ausgezahlt.
Pflegebox (42 € / Monat)
Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Kein Geld, keine Quittungen — Sie wählen Produkte beim Anbieter, dieser liefert und rechnet ab.
Was bleibt am Monatsende übrig?
Wenn Sie weniger Hilfsmittel verbrauchen, als der Pauschalbetrag finanziert, bleibt der Restbetrag der Pflegekasse — er wird nicht in den Folgemonat übertragen. Zwei Konsequenzen sind in der Praxis relevant:
- Nicht künstlich vorbestellen. Wer einfach „auf Vorrat“ bestellt, ohne Bedarf zu haben, läuft auf einen Hilfsmittel-Berg zu, der zu Hause Platz braucht und unter Umständen abläuft.
- Box monatlich anpassen. Mehr Bettschutz in einem Monat, mehr Desinfektion im nächsten — das lässt sich bei den meisten Anbietern in wenigen Klicks online ändern.
Was, wenn der Bedarf höher ist?
Ist die Pflege intensiv, reichen 42 Euro nicht immer. In solchen Fällen gibt es zwei Optionen:
- Privat zubuchen — alle gängigen Anbieter führen die gleichen Produkte auch als Eigenbestellung; gezahlt wird über Rechnung oder Lastschrift.
- Kombination mit Hilfsmitteln auf Rezept — Inkontinenzartikel etwa laufen über die Krankenkasse und nicht über das Pflegebox-Budget. Bei hohem Bedarf entlastet das ärztliche Rezept das Pflegebox-Konto spürbar.