Im Fokus des Artikels steht das sogenannte Pflegepaket im Wert von 42 Euro. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?
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Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind und dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern. Diese Pflegehilfsmittel sind im Alltag unverzichtbar und tragen maßgeblich zur Hygiene und zum Wohlbefinden des Pflegebedürftigen bei. Doch welche Produkte zählen eigentlich zu den Pflegehilfsmitteln und wie können Betroffene diese beantragen?
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte und Geräte, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern, Beschwerden der Pflegebedürftigen zu lindern oder ihnen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Dazu gehören sowohl technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme als auch Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Die Auswahl der passenden Pflegehilfsmittel richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen und sollte im Rahmen einer Beratung ermittelt werden.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Bei den Pflegehilfsmitteln wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden: Zum einen gibt es technische Pflegehilfsmittel, zu denen beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme gehören. Zum anderen gibt es die sogenannten Verbrauchsprodukte. Dazu zählen unter anderem Desinfektionsmittel zur Hygiene, Bettschutzeinlagen zum Schutz vor Verunreinigungen, Einmalhandschuhe, die vor allem dem Schutz der Pflegekraft dienen, sowie Mundschutz und FFP2-Masken zum Infektionsschutz. Auch Schutzbekleidung wie Schürzen gehören zu den gängigen Pflegehilfsmitteln.
Pflegehilfsmittel im Detail
Pflegehilfsmittel sind vielfältig und unterstützen sowohl die Pflegekraft als auch den Pflegebedürftigen im Alltag. Dazu gehören Desinfektionsmittel zur Vermeidung von Infektionen, Bettschutzeinlagen zum Schutz der Matratze, Einmalhandschuhe für hygienische Pflegetätigkeiten, Mundschutz und FFP2-Masken zum Schutz vor Erregern sowie Schutzbekleidung, um die Ausbreitung von Keimen zu minimieren. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern und eine selbstständigere Lebensführung des Pflegebedürftigen zu ermöglichen.
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Desinfektionsmittel
Desinfektionsmittel sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegehilfsmittel, da sie dazu beitragen, die Ausbreitung von Keimen und Infektionen zu verhindern. Sie sind sowohl für die pflegebedürftige Person als auch für die Pflegekraft von Bedeutung. Im Rahmen des Pflegepakets können verschiedene Desinfektionsmittel enthalten sein, wie zum Beispiel Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel und Desinfektionstücher. Diese helfen, eine hygienische Umgebung zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Es gibt sowohl Lösungen als auch Gels für die Händedesinfektion und gebrauchsfertige Tücher für die Flächendesinfektion.
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Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Pflegehilfsmittel und dienen dem Schutz von Matratzen und Bettwäsche bei Inkontinenz oder anderen Ursachen für ungewollten Flüssigkeitsverlust. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, sowohl zum Einmalgebrauch als auch als waschbare, wiederverwendbare Varianten. Einmal-Saugunterlagen bestehen meist aus einer flüssigkeitsundurchlässigen Unterseite und einer Vliesschicht auf der Oberseite und haben eine Größe von etwa 90 x 60 cm. Waschbare Bettschutzeinlagen sind in der Regel bei höheren Temperaturen waschbar und somit hygienisch wiederverwendbar. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Bettschutzeinlagen im Rahmen des monatlichen Budgets für Pflegehilfsmittel.
Einmalhandschuhe
Einmalhandschuhe sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Pflegehilfsmittel. Sie dienen dem Schutz von Pflegekraft und Pflegebedürftigem vor Keimen und Kontaminationen. Im Rahmen des Pflegepakets können in der Regel 100 Stück dieser Handschuhe bezogen werden. Sie sind in verschiedenen Materialien wie Nitril oder Latex erhältlich, wobei Nitril besonders für Allergiker geeignet ist. Die Handschuhe sind puderfrei, unsteril und zum einmaligen Gebrauch bestimmt. Sie sind in verschiedenen Größen (S, M, L, XL) verfügbar, um eine optimale Passform und somit einen hohen Tragekomfort zu gewährleisten.
Mundschutz und FFP2-Masken
Mundschutz und FFP2-Masken sind wichtige Bestandteile einer Pflegebox, da sie sowohl den Pflegenden als auch den Pflegebedürftigen vor der Übertragung von Keimen und Viren schützen können. Ein einfacher Mundschutz dient dazu, die Verbreitung von Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen zu reduzieren. FFP2-Masken bieten einen noch höheren Schutz, da sie einen Großteil der in der Luft befindlichen Partikel filtern und somit das Risiko einer Infektion deutlich senken. In der häuslichen Pflege sind diese Schutzmaßnahmen besonders wichtig, um die Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Schutzbekleidung
Zum Schutz von Pflegekraft und Patient gehören auch geeignete Schutzbekleidungen. Dazu zählen Einmal-Lätzchen aus PE, die vor allem beim Essen und Trinken zum Einsatz kommen. Sie bestehen aus einer Polyethylen- und Tissue-Papier-Beschichtung und verfügen über einen Auffangschutz. Für den Einmalgebrauch geeignet sind auch wasserfeste und feuchtigkeitsabweisende Schutzschürzen aus Folienmaterial. Alternativ gibt es wasch- und wiederverwendbare PVC-Schürzen.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn sie zu Hause von mindestens einer Privatperson gepflegt werden. Dieser Anspruch ist im § 40 SGB XI geregelt. Die Pflegehilfsmittel tragen dazu bei, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass diese Leistungen nicht vom Pflegegeld abgezogen werden.
Voraussetzungen
Um die Unterstützung durch die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundlegend ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Zudem muss die pflegebedürftige Person zu Hause, entweder durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst, betreut werden. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wenn diese dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder der pflegebedürftigen Person eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegekasse die Notwendigkeit der Versorgung prüfen kann, um sicherzustellen, dass die Hilfsmittel angemessen und erforderlich sind.
42 Euro pro Monat
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause von mindestens einer Privatperson betreut werden, haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“. Der Gesetzgeber stellt hierfür bis zu 42 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag ist nicht anzurechnen und wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn sie dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
Erhöhung ab 2025
Es ist geplant, den monatlichen Betrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ab 2025 zu erhöhen. Diese Erhöhung soll es Pflegebedürftigen ermöglichen, ihren Bedarf an wichtigen Hilfsmitteln wie Desinfektionsmitteln, Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhen besser zu decken. Die genaue Höhe der Erhöhung wird noch festgelegt, aber sie zielt darauf ab, die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und ihren Familien weiter zu reduzieren und eine qualitativ hochwertige häusliche Pflege zu gewährleisten.
Beantragung und Kostenübernahme
Die Beantragung der Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel ist unkompliziert. In der Regel übernehmen die Anbieter von Pflegeboxen die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse. Dazu gehört das Ausfüllen und Einreichen des Antrags. Viele Anbieter ermöglichen eine einfache Online-Bestellung der Pflegebox. Der Kunde wählt die gewünschten Produkte aus, und der Anbieter kümmert sich um den Rest. Nach Genehmigung des Antrags liefert der Anbieter die Pflegebox monatlich versandkostenfrei nach Hause. Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit, die Inhalte der Pflegebox individuell anzupassen, um den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden.
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für Pflegehilfsmittel zu decken. Zum einen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Zuschuss wird in der Regel direkt mit dem Anbieter der Pflegehilfsmittel abgerechnet. Eine weitere Möglichkeit ist die Bezuschussung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, beispielsweise durch Zuschüsse für technische Hilfen im Haushalt. Diese Zuschüsse sind jedoch zweckgebunden und dürfen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Leistungserbringern. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Online-Bestellung & Co.
Die Bestellung von Pflegehilfsmitteln ist heutzutage denkbar einfach. Viele Anbieter ermöglichen eine bequeme Online-Bestellung, oft verbunden mit einer kostenlosen Beratung, um die passenden Produkte für die individuellen Bedürfnisse zu finden. Nach der Auswahl der gewünschten Artikel und dem Ausfüllen eines Antragsformulars, das entweder online oder per Post zugesendet wird, übernehmen viele Anbieter die Abwicklung mit der Pflegekasse. Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die regelmäßige, versandkostenfreie Lieferung der Pflegehilfsmittel direkt nach Hause, was den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erheblich erleichtert.
Individuelle Zusammenstellung
Die Möglichkeit, sich eine individuelle Pflegebox zusammenzustellen, bietet viele Vorteile. Zum einen können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen genau die Produkte auswählen, die tatsächlich benötigt werden. Das verhindert unnötige Ausgaben für ungenutzte Artikel und stellt sicher, dass alle spezifischen Bedürfnisse abgedeckt sind. Zudem ermöglicht die individuelle Zusammenstellung eine flexible Anpassung an sich ändernde Pflegesituationen. So kann die Zusammenstellung der Pflegebox bei Bedarf problemlos angepasst werden, um den aktuellen Erfordernissen gerecht zu werden.
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Vorteile
Die individuelle Zusammenstellung eines Pflegepakets bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen können die enthaltenen Produkte exakt auf die Bedürfnisse und den Pflegebedarf des Pflegebedürftigen abgestimmt werden. Dies ermöglicht eine gezielte Unterstützung und Förderung der Selbstständigkeit. Zum anderen hilft die bedarfsgerechte Auswahl, unnötige Ausgaben zu vermeiden, da nur die tatsächlich benötigten Artikel in der Pflegebox enthalten sind. So können beispielsweise spezielle Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Handschuhe ausgewählt werden, die den individuellen Anforderungen entsprechen. Nicht zuletzt bietet die Möglichkeit der Individualisierung eine höhere Flexibilität und Kontrolle über die verwendeten Pflegehilfsmittel.
FAQ
Häufige Fragen rund um das Pflegepaket mit 42 Euro werden hier beantwortet. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen fragen sich, ob die Kosten für Pflegehilfsmittel vom Pflegegeld abgezogen werden. Dies ist nicht der Fall. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist eine separate Leistung der Pflegekasse. Eine weitere Frage betrifft den Ort der Antragstellung. Pflegehilfsmittel können direkt bei der Pflegekasse oder bei einem zugelassenen Anbieter beantragt werden. Schließlich stellt sich die Frage, was man konkret für 42 Euro erhält. Je nach Anbieter und Bedarf können unterschiedliche Produkte wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen zusammengestellt werden, wobei die Auswahl innerhalb des Budgets von 42 Euro flexibel ist.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

Werden Pflegehilfsmittel vom Pflegegeld abgezogen?
Nein, die Kosten für Pflegehilfsmittel werden nicht vom Pflegegeld abgezogen. Pflegegeld ist eine Leistung, die Pflegebedürftige erhalten, um die Kosten für die von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen erbrachte Pflege zu decken. Pflegehilfsmittel hingegen sind separate Leistungen der Pflegeversicherung, die zusätzlich zum Pflegegeld gewährt werden. Der Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025) ist im § 40 SGB XI geregelt und wird nicht auf das Pflegegeld angerechnet.
Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel können bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Diese Anträge können formlos gestellt werden, es empfiehlt sich jedoch, die von den Kassen bereitgestellten Formulare zu nutzen. Viele Anbieter von Pflegehilfsmittelboxen bieten Unterstützung bei der Antragsstellung und übernehmen die Abrechnung mit der Pflegekasse. Auch im Rahmen der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst oder durch beratende Pflegefachkräfte können Empfehlungen für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ausgesprochen werden, was das Antragsverfahren vereinfachen kann.
Was bekommt man für 42 Euro?
Für die monatlichen 42 Euro können Pflegebedürftige eine Vielzahl von Produkten erhalten, die den Pflegealltag erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Händedesinfektionsmittel, die eine hygienische Pflegeumgebung gewährleisten, sowie Flächendesinfektionsmittel zur Reinigung von Oberflächen. Auch Einmalhandschuhe und Fingerlinge sind enthalten, die sowohl den Pflegenden als auch den Patienten vor Keimen schützen. Zum Schutz vor Infektionen können weiterhin Mundschutz und FFP2-Masken gewählt werden. Ergänzend dazu gibt es Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und waschbare Varianten, sowie PE-Einmal-Lätzchen und Schutzschürzen, die vor Verschmutzungen schützen. Die genaue Zusammenstellung hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben ab. Es ist ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die passenden Produkte auszuwählen.