Der Pauschalbetrag im Überblick
Die Pflegekasse stellt monatlich bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bereit. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse verrechnet — Sie zahlen nichts.
Diese Regel gilt unverändert, egal ob der Anbieter das Produkt „Pflegepaket“ oder „Pflegebox“ nennt. Maßgeblich sind die Voraussetzungen: anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 und häusliche Pflege.
Was zählt zum Pflegepaket-Budget?
Nur Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion, Mund-Nasen-Schutz, Schutzschürzen und Fingerlinge. Nicht zum Budget zählen Inkontinenzartikel, Medikamente und wiederverwendbare Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollator — diese laufen über andere Anträge.
Was bei Pflegegrad 1 anders ist? Nichts.
Der Pauschalbetrag ist nicht an einen bestimmten Pflegegrad geknüpft. Pflegegrad 1 erhält denselben Betrag wie Pflegegrad 5. Für viele Versicherte mit PG 1 ist das Pflegepaket damit eine der wichtigsten Sachleistungen der Pflegeversicherung.