Was „zuzahlungsfrei“ konkret bedeutet
Bei vielen Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Toilettenstuhl) zahlen Versicherte einen Eigenanteil von 10 % — maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in der Pflegebox ist das anders: Sie fallen unter eine eigenständige Pauschale und sind vollständig zuzahlungsfrei.
Wann die Zuzahlung doch greift
Die Zuzahlungsfreiheit gilt nur innerhalb des 42-Euro-Pauschalbetrags. Wer mehr Verbrauchsmaterial bestellt, als das Budget hergibt, kann zusätzliche Produkte privat dazubuchen — dieser Teil ist keine Zuzahlung im rechtlichen Sinn, sondern ein Privatkauf.
Worauf Sie bei „zuzahlungsfrei“-Werbung achten
„Zuzahlungsfrei“ ist im Pflegebox-Kontext ein neutral korrekter Begriff — aber kein Alleinstellungsmerkmal. Jede regulär bezogene Pflegebox ist zuzahlungsfrei. Wichtiger sind die Qualitätsmerkmale: Online-Antrag, monatliche Anpassbarkeit, Kündigungsmöglichkeit, Service.