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Zuzahlungsfreie Pflegebox

Im Unterschied zu manchen anderen Pflegehilfsmitteln ist die Pflegebox für Versicherte vollständig zuzahlungsfrei — es fallen keine 10 %-Eigenanteile an, solange Sie im Rahmen des 42-Euro-Pauschalbetrags bleiben.

Senior mit Pflegebox und Pflegehilfsmitteln im häuslichen Umfeld
Ratgeberbild: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in der häuslichen Pflege.

Was „zuzahlungsfrei“ konkret bedeutet

Bei vielen Hilfsmitteln (z. B. Pflegebett, Toilettenstuhl) zahlen Versicherte einen Eigenanteil von 10 % — maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch in der Pflegebox ist das anders: Sie fallen unter eine eigenständige Pauschale und sind vollständig zuzahlungsfrei.

Wann die Zuzahlung doch greift

Die Zuzahlungsfreiheit gilt nur innerhalb des 42-Euro-Pauschalbetrags. Wer mehr Verbrauchsmaterial bestellt, als das Budget hergibt, kann zusätzliche Produkte privat dazubuchen — dieser Teil ist keine Zuzahlung im rechtlichen Sinn, sondern ein Privatkauf.

Worauf Sie bei „zuzahlungsfrei“-Werbung achten

„Zuzahlungsfrei“ ist im Pflegebox-Kontext ein neutral korrekter Begriff — aber kein Alleinstellungsmerkmal. Jede regulär bezogene Pflegebox ist zuzahlungsfrei. Wichtiger sind die Qualitätsmerkmale: Online-Antrag, monatliche Anpassbarkeit, Kündigungsmöglichkeit, Service.