Ein Pflegepaket ist eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad 3 und ihre pflegenden Angehörigen.
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Es beinhaltet eine Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und zur Hygiene beitragen. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Diese Hilfsmittel können kostenlos bezogen werden, da Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Pflegekasse haben. Derzeit (Stand Januar 2025) liegt dieser Anspruch bei bis zu 42 Euro monatlich gemäß § 40 SGB XI.
I. Grundlagen und Anspruch
Pflegegrad 3 wird Betroffenen zuerkannt, die eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten aufweisen. Dies setzt voraus, dass ihre Einschränkungen voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen bleiben. Um Leistungen der Pflegeversicherung beziehen zu können, ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei Pflegegrad 3 eine mittlere Stufe darstellt, die bereits einen erheblichen Unterstützungsbedarf signalisiert. Die Pflegekasse prüft anhand eines Gutachtens, ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind. Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen, die sowohl finanzielle Unterstützung als auch praktische Hilfen umfassen.
Definition und Voraussetzungen für Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 wird Personen mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ zuerkannt, wobei diese Beeinträchtigungen mindestens sechs Monate andauern müssen (§ 15 SGB XI). Um Pflegegrad 3 zu erhalten, muss das Ergebnis des sogenannten neuen Begutachtungsassessments (NBA) zwischen 47,5 und 70 Punkten liegen. Die Pflegeversicherung beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit dieser Begutachtung, um den Pflegegrad und den Anspruch auf Geld-, Sach- und Kombinationsleistungen festzustellen.
Leistungsarten im Überblick
Bei Pflegegrad 3 stehen den Betroffenen verschiedene Leistungsarten zur Verfügung, die sowohl Geld- als auch Sachleistungen umfassen. Dazu gehören unter anderem das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Leistungen für die Tages- und Nachtpflege sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel. Die konkrete Inanspruchnahme und Kombination dieser Leistungen richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und der Pflegesituation des Pflegebedürftigen.
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II. Inhalte des Pflegepakets
Das Pflegepaket beinhaltet eine Vielzahl von Produkten, die den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtern. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, die für hygienische Pflegetätigkeiten unerlässlich sind, sowie Desinfektionsmittel zur Vorbeugung von Infektionen. Auch Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Mundschutz sind häufig Bestandteile, um sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft zu schützen. Die genaue Zusammenstellung kann je nach Anbieter variieren, wobei viele Anbieter die Möglichkeit bieten, die Inhalte individuell anzupassen, um den spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden.
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Pflegehilfsmittel: Arten und Kategorien
Pflegehilfsmittel lassen sich grundsätzlich in zwei Kategorien einteilen: technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Pflegebetten, die den Alltag pflegebedürftiger Menschen erleichtern und die Pflege durch Angehörige oder Pflegekräfte unterstützen. Auch Notrufsysteme fallen in diese Kategorie, da sie im Notfall schnelle Hilfe ermöglichen. Verbrauchsprodukte umfassen hingegen Artikel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Diese Produkte dienen vor allem der Hygiene und dem Schutz vor Infektionen im Pflegealltag und sind speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnitten.
Verbrauchsprodukte: Überblick und Bedeutung
Verbrauchsprodukte sind ein wesentlicher Bestandteil des Pflegepakets und umfassen eine Vielzahl von Artikeln, die regelmäßig ersetzt werden müssen, um die Hygiene und den Komfort des Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Mundschutz. Diese Produkte tragen dazu bei, das Risiko von Infektionen zu minimieren und eine saubere und sichere Umgebung für den Pflegebedürftigen zu schaffen. Die regelmäßige Verwendung und der Austausch dieser Verbrauchsprodukte sind entscheidend für die Aufrechterhaltung einer hohen Lebensqualität und die Vermeidung von gesundheitlichen Komplikationen.
III. Finanzierung und Kostenübernahme
Die Finanzierung der Leistungen bei Pflegegrad 3 erfolgt hauptsächlich durch die Pflegeversicherung. Anspruch auf Leistungen haben Personen, bei denen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wurde. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei verschiedene Kosten, wobei es sowohl Pauschalen als auch Zuzahlungen und Eigenanteile gibt. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Leistungen bedarfsgerecht erbracht werden sollen, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Anspruchsvoraussetzungen und Pauschalen
Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen und Pauschalen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu gehören unter anderem das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und Pflegehilfsmittel. Die genauen Beträge und Voraussetzungen variieren je nach Leistung und individuellem Bedarf. Es ist ratsam, sich bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle über die jeweiligen Ansprüche und Möglichkeiten zu informieren.
Zuzahlungen und Eigenanteile
Bei Pflegegrad 3 können Zuzahlungen und Eigenanteile anfallen, abhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen. Während einige Leistungen wie das Pflegegeld direkt und ohne weitere Kosten zur Verfügung stehen, können bei anderen Leistungen wie der vollstationären Pflege oder der Inanspruchnahme von zusätzlichen Angeboten Eigenanteile entstehen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die jeweiligen Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die finanzielle Belastung besser einschätzen zu können.
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IV. Beantragung und Bezug
Die Beantragung und der Bezug eines Pflegepakets sind unkompliziert gestaltet, um pflegende Angehörige bestmöglich zu unterstützen. Der erste Schritt ist die Antragsstellung bei der zuständigen Pflegekasse. Viele Anbieter von Pflegeboxen übernehmen auf Wunsch die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse – von der Antragsstellung bis zur Abrechnung der Kosten. Nach der Genehmigung des Antrags erfolgt die regelmäßige Lieferung der benötigten Pflegehilfsmittel direkt nach Hause. Bei der Auswahl eines Anbieters ist es ratsam, auf eine bedarfsgerechte Zusammenstellung der Pflegebox zu achten. Idealerweise bieten die Anbieter eine flexible Anpassung der Produkte an die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen an.
Antragsstellung bei der Pflegekasse
Um das Pflegepaket zu beantragen, ist es notwendig, zunächst den Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse zu prüfen. Dies setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Im nächsten Schritt sollte ein Anbieter gewählt werden, der die Antragsstellung direkt mit der Pflegekasse übernimmt. Nach Auswahl des Anbieters muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt und eingereicht werden. Viele Anbieter stellen hierfür Online-Formulare zur Verfügung, die den Prozess vereinfachen. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgt die regelmäßige Lieferung der Pflegehilfsmittel.
Bezugsquellen und Auswahl von Anbietern
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegepakete sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Anbieter eine breite Palette an Produkten führt, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Achten Sie darauf, dass alle gängigen Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken und Bettschutzeinlagen verfügbar sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, die Pflegebox individuell zusammenzustellen. Einige Anbieter bieten vorgefertigte Boxen an, während andere es ermöglichen, die Produkte selbst auszuwählen und anzupassen. Prüfen Sie auch, ob der Anbieter die Formalitäten mit der Pflegekasse übernimmt und eine schnelle, zuverlässige Lieferung garantiert. Kundenbewertungen und Testberichte können zusätzliche Informationen liefern, um die Seriosität und Qualität des Anbieters einzuschätzen.
V. Häusliche Pflege und Unterstützung
Bei Pflegegrad 3 haben Pflegebedürftige Anspruch auf umfassende Unterstützung, um die häusliche Pflege zu gewährleisten. Dazu gehören das Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird und oft zur Unterstützung pflegender Angehöriger dient, sowie Pflegesachleistungen, die für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden können. Zusätzlich steht ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Alltagsbegleiter genutzt werden kann. Auch der Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe, sowie Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und einen Hausnotruf sind wichtige Bestandteile der Unterstützung.
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Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Bei Pflegegrad 3 haben Betroffene Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Pflegegeld wird an pflegende Angehörige ausgezahlt, während Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes bestimmt sind. Die Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich. Zusätzlich steht ein Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden kann.
Entlastungsbetrag und seine Nutzung
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern. Dieser Betrag kann für verschiedene Leistungen eingesetzt werden, wie beispielsweise für eine Haushaltshilfe,Alltagsbegleiter oder zur Teilnahme an Betreuungsangeboten. Wichtig ist, dass diese Leistungen von qualifizierten Anbietern erbracht werden, um eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen. Der Entlastungsbetrag kann auch für teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege verwendet werden.
VI. Zusätzliche Leistungen und Angebote
Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, die darauf abzielen, das Wohnumfeld barrierefreier und sicherer zu gestalten. Auch der Bezug eines Hausnotrufsystems kann die Sicherheit im Alltag erhöhen und im Notfall schnelle Hilfe gewährleisten. Digitale Unterstützung in Form von Apps oder Online-Plattformen kann ebenfalls eine wertvolle Ergänzung zur häuslichen Pflege darstellen, indem sie beispielsweise bei der Organisation von Terminen oder der Kommunikation mit anderen Beteiligten hilft.
Wohnraumanpassung und Hilfsmittel
Die Anpassung des Wohnraums und die Bereitstellung von Hilfsmitteln sind entscheidend, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu erhalten oder zu verbessern. Dies kann bauliche Veränderungen wie den Einbau von Rampen, die Verbreiterung von Türen oder den Umbau von Bädern umfassen. Zusätzlich gibt es eine Vielzahl von technischen Hilfsmitteln, wie beispielsweise Haltegriffe, Duschstühle oder Treppenlifte, die den Alltag erleichtern können. Die Pflegekasse kann Zuschüsse für solche Maßnahmen gewähren, um die häusliche Pflege zu unterstützen und ein sicheres Wohnumfeld zu schaffen.
Hausnotruf und digitale Unterstützung
Ein Hausnotruf kann für ältere Menschen und Menschen mit Pflegegrad 3 eine große Hilfe sein, um im Notfall schnell Hilfe rufen zu können. Die Geräte sind einfach zu bedienen und bieten Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Zusätzlich gibt es digitale Unterstützung in Form von Apps oder speziellen Seniorenhandys, die den Alltag erleichtern und die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegekräften verbessern können.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

VII. Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Neben den Leistungen der häuslichen Pflege gibt es die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Kurzzeitpflege greift, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Verhinderungspflege kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt, etwa durch Krankheit oder Urlaub. Beide Leistungen können kombiniert werden, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Die Kurzzeitpflege umfasst eine stationäre Versorgung von bis zu acht Wochen im Jahr, während die Verhinderungspflege stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden kann.
Anspruch und Möglichkeiten
Bei Pflegegrad 3 besteht Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege, um pflegende Angehörige zu entlasten. Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Versorgung, während die Verhinderungspflege eine stunden- oder tageweise Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Privatperson finanziert. Beide Leistungen bieten Flexibilität und Unterstützung, um die Kontinuität der Versorgung sicherzustellen und Auszeiten für Pflegende zu ermöglichen.
VIII. Fazit
Zusammenfassend bietet ein Pflegepaket bei Pflegegrad 3 eine umfassende Unterstützung für Menschen mit erheblichen Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit. Es umfasst finanzielle Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die individuell an die Bedürfnisse angepasst werden können. Zusätzlich stehen Beträge für Entlastungsleistungen, Wohnraumanpassungen und Pflegehilfsmittel zur Verfügung, um den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Es ist ratsam, sich umfassend über die verschiedenen Optionen zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.