Das „kostenlose Pflegepaket“ ist im Wesentlichen ein monatliches Budget, das Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht, um notwendige Pflegehilfsmittel zu beziehen.
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Diese Hilfsmittel umfassen Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern und hygienische Bedingungen zu gewährleisten. Derzeit (Stand Januar 2025) beträgt der Wert dieses Pakets bis zu 42 Euro pro Monat. Berechtigte können diese Mittel bei zugelassenen Anbietern beziehen, wobei die Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ziel ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen und die Versorgung von Pflegebedürftigen in ihrem Zuhause zu verbessern.
I. Grundlagen
Das kostenlose Pflegepaket ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die dazu dient, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in der häuslichen Pflege zu unterstützen. Es umfasst verschiedene Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die Hygiene verbessern sollen. Zielgruppe sind Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Durch die Bereitstellung von Produkten wie Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Mundschutz und Bettschutzeinlagen soll sowohl die Sicherheit der Pflegebedürftigen als auch der Pflegenden erhöht werden. Die gesetzlichen Grundlagen für das Pflegepaket sind im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert, welches den Anspruch auf Pflegehilfsmittel und deren Kostenübernahme regelt.
Definition und Zielgruppe
Das kostenlose Pflegepaket richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Es dient dazu, die häusliche Pflege zu erleichtern und die notwendigen Hygieneartikel und Schutzmaterialien zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, sowohl die Gesundheit und den Komfort der Pflegebedürftigen als auch die der Pflegenden zu verbessern.
Gesetzliche Grundlagen und Anspruch
Die gesetzlichen Grundlagen für das kostenlose Pflegepaket sind im Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) verankert. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Anspruch besteht, wenn die Pflege zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen stattfindet. Ab Januar 2025 beträgt der Wert der Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, um pflegende Angehörige zu unterstützen und die häusliche Pflege zu erleichtern.
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II. Inhalt des Pflegepakets
Das Pflegepaket enthält eine Vielzahl von Produkten, die auf die speziellen Anforderungen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Dazu gehören typischerweise Hygieneartikel wie Händedesinfektionsmittel zur Keimabtötung auf der Haut und Flächendesinfektionsmittel zur Beseitigung von Keimen auf Oberflächen. Ebenfalls enthalten sind Einmalhandschuhe zum Schutz vor Verunreinigungen und Krankheitserregern, sowie Mundschutz oder FFP2-Masken, die vor der Übertragung von Krankheitserregern durch Tröpfchen in der Atemluft schützen. Ergänzend können Schutzschürzen zum Schutz der Kleidung und Bettschutzeinlagen zum Aufsaugen von Körperflüssigkeiten enthalten sein.
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Hygieneartikel und Desinfektionsmittel
Hygieneartikel und Desinfektionsmittel sind wesentliche Bestandteile eines jeden Pflegepakets, da sie dazu beitragen, das Infektionsrisiko sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Pflegekraft zu minimieren. Zum Sortiment gehören Händedesinfektionsmittel in verschiedenen Ausführungen, wie Tücher, Flüssigkeiten und Gels, die eine schnelle und effektive Reinigung der Hände ermöglichen. Flächendesinfektionsmittel schützen vor Keimen und Bakterien auf Oberflächen und tragen so zu einer sauberen Umgebung bei. Zusätzlich können dem Paket auch Fingerlinge beigelegt werden, um eine sichere und hygienische Durchführung von Pflegemaßnahmen zu gewährleisten.
Schutzmaterialien für Pflegende
Im Rahmen des kostenlosen Pflegepakets sind verschiedene Schutzmaterialien für pflegende Angehörige erhältlich, die dazu beitragen, die Hygiene zu gewährleisten und das Risiko von Infektionen zu minimieren. Dazu gehören Einmalhandschuhe, die sowohl die pflegende als auch die pflegebedürftige Person vor Keimen schützen, sowie Mundschutz und FFP2-Masken, die vor der Übertragung von Krankheitserregern durch Tröpfchen und Aerosole schützen. Des Weiteren sind Schutzschürzen erhältlich, die die Kleidung der Pflegenden vor Verunreinigungen schützen und somit zur Aufrechterhaltung einer hygienischen Umgebung beitragen.
III. Anspruchsvoraussetzungen
Um das kostenlose Pflegepaket zu erhalten, müssen bestimmte Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben pflegebedürftige Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf diese Leistung. Es ist unerheblich, welcher Pflegegrad vorliegt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Pflege zu Hause, in der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen stattfindet. Tages- oder Nachtpflege kann zusätzlich in Anspruch genommen werden. Zudem muss die pflegebedürftige Person zumindest teilweise von Angehörigen oder Freunden privat gepflegt werden. Auch die Beteiligung eines ambulanten Pflegedienstes ist möglich.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Pflegegrad und häusliche Pflege
Um den Anspruch auf ein kostenloses Pflegepaket zu erhalten, ist ein anerkannter Pflegegrad eine wesentliche Voraussetzung. Unabhängig davon, ob es sich um Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 handelt, haben alle Pflegebedürftigen, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, Anspruch auf diese Unterstützung. Das bedeutet, dass die Art und der Umfang der benötigten Pflegeleistungen nicht ausschlaggebend sind, sondern lediglich das Vorliegen eines bestätigten Pflegegrades in Kombination mit häuslicher Pflege.
Voraussetzungen für den Erhalt
Um das kostenlose Pflegepaket zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5. Des Weiteren muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden, entweder zu Hause, in der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen. Es ist zudem erforderlich, dass die pflegebedürftige Person zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Personen, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, haben keinen Anspruch auf dieses zusätzliche Pflegepaket, da sie bereits durch das Pflegeheim mit den notwendigen Hilfsmitteln versorgt werden.
IV. Beantragung und Bezug
Die Beantragung eines kostenlosen Pflegepakets ist in der Regel unkompliziert. Berechtigte stellen einen Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse. Viele Kassen bieten die Möglichkeit, das Antragsformular online herunterzuladen oder den Antrag direkt über Partnerunternehmen zu stellen. Im Antrag werden Angaben zum Pflegebedürftigen und zum gewünschten Leistungserbringer gemacht. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse wird das Pflegepaket in der Regel monatlich an die angegebene Adresse geliefert. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Pflegekasse und dem Leistungserbringer, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Antragsteller entstehen. Es besteht oft die Möglichkeit, die Zusammenstellung des Pflegepakets anzupassen, um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Einige Anbieter ermöglichen auch eine unkomplizierte Online-Bestellung und eine automatische Antragsstellung bei der Pflegekasse.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Die Antragstellung für ein Pflegepaket bei der Pflegekasse ist ein unkomplizierter Prozess. Zunächst ist es wichtig, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und die häusliche Pflege sichergestellt ist. Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Viele Kassen bieten auf ihren Webseiten entsprechende Antragsformulare zum Download an. Es ist ratsam, im Antrag die gewünschten Pflegehilfsmittel konkret zu benennen, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Nach Prüfung des Antrags und Genehmigung durch die Pflegekasse, wird das Pflegepaket in der Regel monatlich direkt nach Hause geliefert. Einige Anbieter übernehmen sogar die gesamte Antragstellung, um pflegende Angehörige zusätzlich zu entlasten.
Bezugsquellen für Pflegepakete
Pflegepakete können auf verschiedenen Wegen bezogen werden. Viele Apotheken und Sanitätshäuser bieten diese Leistung an und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Eine bequeme Alternative sind Online-Anbieter, die sich auf die Zusammenstellung und den Versand von Pflegehilfsmitteln spezialisiert haben. Diese Anbieter übernehmen oft auch die gesamte Abwicklung mit der Pflegekasse, sodass pflegende Angehörige entlastet werden. Es ist ratsam, die Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen, um das passende Pflegepaket für die individuellen Bedürfnisse zu finden.
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V. Finanzierung und Kostenübernahme
Die Kosten für das Pflegepaket werden von der Pflegekasse übernommen, wobei ein monatlicher Betrag von bis zu 42 Euro (Stand Januar 2025) zur Verfügung steht. Dieser Betrag ist gemäß § 40 SGB XI festgelegt und deckt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Betrag nicht überschritten werden kann, ohne dass Zuzahlungen oder Eigenanteile anfallen. Die Pflegekasse erstattet die Kosten für die benötigten Hilfsmittel, sofern diese im Rahmen der häuslichen Pflege notwendig sind und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht die Möglichkeit, die Produkte über einen Versand-Anbieter online zu bestellen, bei ausgewählten Apotheken oder Sanitätshäusern zu beziehen oder die Produkte selbst einzukaufen und sich die Kosten von der Pflegeversicherung erstatten zu lassen.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Kosten für das Pflegepaket werden von der Pflegekasse übernommen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen leben und von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden. Die Pflegekasse übernimmt monatlich bis zu 42 Euro (Stand: Januar 2025) für die benötigten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen keinen Anspruch auf diese zusätzlichen Verbrauchsmittel haben, da sie bereits durch das Pflegeheim versorgt werden.
Zuzahlungen und Eigenanteile
Obwohl das Pflegepaket grundsätzlich kostenfrei ist, können in bestimmten Fällen Zuzahlungen oder Eigenanteile entstehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Wert der gewählten Produkte den monatlichen Höchstbetrag von 42 Euro übersteigt. In diesem Fall müssen die zusätzlichen Kosten selbst getragen werden. Es ist daher ratsam, die Auswahl der Produkte sorgfältig zu planen, um innerhalb des Budgets zu bleiben. Einige Anbieter bieten auch die Möglichkeit, höherwertige Produkte gegen eine Zuzahlung zu beziehen, was eine individuelle Anpassung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen ermöglicht.
Sie benötigen Pflegehilfsmittel
✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Leistungserbringern. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
VI. Vorteile des Pflegepakets
Das Pflegepaket bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl die Hygiene als auch den Komfort in der häuslichen Pflege verbessern. Es enthält essenzielle Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz, die dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu minimieren und eine saubere Umgebung zu gewährleisten. Darüber hinaus stellt das Pflegepaket eine erhebliche Entlastung für pflegende Angehörige dar, da es ihnen ermöglicht, die benötigten Hilfsmittel unkompliziert und kostenfrei zu beziehen. Dies spart Zeit und reduziert den Stress, der mit der Beschaffung dieser Artikel verbunden ist.
Verbesserung der Hygiene und des Komforts
Das kostenlose Pflegepaket trägt maßgeblich zur Verbesserung der Hygiene und des Komforts bei. Es beinhaltet essenzielle Artikel wie Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz, die dazu beitragen, das Infektionsrisiko sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für die Pflegekraft zu minimieren. Bettschutzeinlagen erhöhen den Komfort und schützen gleichzeitig die Matratze vor Verunreinigungen. Durch die regelmäßige und kostenfreie Bereitstellung dieser Hilfsmittel wird ein hygienisches und angenehmes Umfeld für die häusliche Pflege geschaffen.
Entlastung pflegender Angehöriger
Die Entlastung pflegender Angehöriger ist ein zentrales Ziel des kostenlosen Pflegepakets. Durch die Bereitstellung von wichtigen Hygieneartikeln und Schutzmaterialien wird der Alltag der Pflegenden erheblich erleichtert. Sie müssen sich nicht mehr um die Beschaffung dieser Materialien kümmern und sparen dadurch Zeit und Energie. Zudem wird durch die Verwendung der Pflegehilfsmittel das Risiko von Infektionen reduziert, was sowohl den Pflegebedürftigen als auch den Pflegenden zugutekommt. Dies trägt zu einer stressfreieren und hygienischeren Pflegesituation bei.
Vorteile der Pflegebox
Pflegende Angehörige wissen, wie wichtig die richtige Ausstattung ist. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 42 Euro pro Monat und stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox zusammen. Passen Sie die Inhalte monatlich an Ihre Bedürfnisse an – für eine liebevolle und sorgenfreie Pflege zu Hause.

VII. Häufige Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema kostenloses Pflegepaket:
- Wer hat Anspruch auf ein kostenloses Pflegepaket? Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt werden.
- Welche Produkte sind im Pflegepaket enthalten? Das Pflegepaket umfasst unter anderem Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz/FFP2-Masken, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen.
- Wie hoch ist der Wert des kostenlosen Pflegepakets? Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro monatlich (Stand 2025).
- Wie beantrage ich ein kostenloses Pflegepaket? Sie können das Pflegepaket bei Ihrer Pflegekasse beantragen oder einen Dienstleister beauftragen, der die Abrechnung direkt mit der Kasse übernimmt.
- Kann ich die Zusammenstellung des Pflegepakets ändern? Ja, in der Regel können Sie die im Pflegepaket enthaltenen Produkte monatlich an Ihren individuellen Bedarf anpassen.
- Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Bei einer Ablehnung des Antrags sollten Sie Widerspruch einlegen und gegebenenfalls den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) hinzuziehen.
Anspruch bei verschiedenen Pflegegraden
Der Anspruch auf ein kostenloses Pflegepaket ist nicht an einen bestimmten Pflegegrad gebunden. Entscheidend ist, dass ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt und die pflegebedürftige Person zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Betreuten Wohnen von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird. Unabhängig vom Pflegegrad besteht somit ein Anspruch auf die monatliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 42 Euro (Stand Januar 2025). Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Unterstützung im Pflegealltag, unabhängig von der Intensität der Pflege.
Was tun bei Ablehnung des Antrags?
Sollte der Antrag auf kostenlose Pflegehilfsmittel abgelehnt werden, insbesondere bei einem niedrigen Pflegegrad, ist es ratsam, Widerspruch einzulegen. Oft liegt die Ablehnung an einer unzureichenden Begründung, die korrigiert werden kann. Da der Bedarf an Pflegehilfsmitteln bereits bei der Begutachtung festgestellt wird, können auch der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder MEDICPROOF (für privat Versicherte) hinzugezogen werden, um die Notwendigkeit der Hilfsmittel zu untermauern.