Mit einem Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf verschiedene Leistungen, die die häusliche Pflege erleichtern und unterstützen sollen.
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Dazu gehören unter anderem finanzielle Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, aber auch zusätzliche Hilfen wie der Entlastungsbetrag und Zuschüsse für Pflegehilfsmittel. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu erhalten und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Grundlagen
Im ersten Abschnitt werden die grundlegenden Aspekte des Pflegepakets bei Pflegegrad 2 erläutert. Zunächst wird der Begriff Pflegegrad 2 definiert, um ein klares Verständnis der Anspruchsvoraussetzungen zu schaffen. Anschließend werden die verschiedenen Leistungen, die im Rahmen des Pflegepakets zur Verfügung stehen, im Überblick dargestellt. Ziel ist es, den Lesern eine solide Basis zu vermitteln, damit sie die folgenden Abschnitte besser einordnen und verstehen können.
Definition Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit aufweisen. Dies bedeutet, dass die Betroffenen in bestimmten Bereichen ihres Lebens auf Unterstützung angewiesen sind, jedoch nicht in dem Maße wie bei höheren Pflegegraden. Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) – früher MDK – oder MEDICPROOF eine Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten erreicht werden. Diese Punkte werden anhand verschiedener Module wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen vergeben. Der Pflegegrad 2 stellt somit eine mittlere Stufe der Pflegebedürftigkeit dar, die einen Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung begründet.
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Leistungen im Überblick
Mit einem Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu, die darauf abzielen, Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und Ihren Alltag zu erleichtern. Dazu gehören finanzielle Unterstützung wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, aber auch praktische Hilfen wie der Entlastungsbetrag, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und die Möglichkeit, Wohnraumanpassungen vorzunehmen. Diese Leistungen können individuell kombiniert werden, um Ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Finanzielle Leistungen
Bei Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedene finanzielle Leistungen zu, die sich in Pflegegeld, Pflegesachleistungen und den Entlastungsbetrag unterteilen. Das Pflegegeld dient als Unterstützung für pflegende Angehörige, während Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes gedacht sind. Der Entlastungsbetrag kann flexibel für verschiedene Dienstleistungen zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, wie beispielsweise für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote. Diese finanziellen Leistungen sollen dazu beitragen, die Kosten der Pflege zu decken und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern.
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Es wird monatlich ausgezahlt und soll die Aufwendungen der pflegenden Person entschädigen. Bei Pflegegrad 2 beträgt das Pflegegeld 332 Euro monatlich (Stand 2024). Es ist wichtig zu wissen, dass das Pflegegeld nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird und somit eine zusätzliche Entlastung darstellt.
Pflegesachleistungen
Mit dem Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen, darunter auch Pflegesachleistungen. Diese dienen dazu, die Kosten für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst zu decken. Im Rahmen der Pflegesachleistungen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die professionelle Hilfe, die Pflegebedürftige in ihrem häuslichen Umfeld benötigen. Dies kann beispielsweise die Unterstützung bei der Körperpflege, der Medikamentengabe oder anderen pflegerischen Tätigkeiten umfassen. Die Höhe der Pflegesachleistungen ist im Pflegegrad 2 festgelegt und ermöglicht es Betroffenen, qualifizierte Hilfe in Anspruch zu nehmen, um ihren Alltag bestmöglich zu bewältigen.
Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Unterstützung von 125 Euro, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 zusteht. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für verschiedene Leistungen verwendet werden, die dazu dienen, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und pflegende Angehörige zu entlasten. Dazu gehören beispielsweise die Teilnahme an Betreuungsgruppen, die Inanspruchnahme einer Alltagsbegleitung für Gespräche und Spaziergänge, Einkaufshilfen, Haushaltshilfen sowie die Tages- und Nachtpflege. Auch Zuschüsse zur Kurzzeit- und stationären Pflege können über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
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Weitere Leistungen
Neben den finanziellen Unterstützungen gibt es weitere wichtige Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 und ihren Angehörigen zustehen. Dazu gehören beispielsweise Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die häusliche Pflege unterstützen. Auch Maßnahmen zur Wohnraumanpassung können in Anspruch genommen werden, um das Wohnumfeld sicherer und barrierefreier zu gestalten. Bei vorübergehender Verhinderung der pflegenden Angehörigen besteht zudem die Möglichkeit, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, um eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind essenziell, um die häusliche Pflege zu erleichtern und ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Bei Pflegegrad 2 haben Betroffene Anspruch auf eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die von der Pflegekasse bezuschusst werden. Dazu gehören technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, die den Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegenden erleichtern, sowie zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz, die für die Hygiene unerlässlich sind. Diese Verbrauchsmittel werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen.
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Wohnraumanpassung
Im Rahmen der Wohnraumanpassung können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um das Wohnumfeld an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von barrierefreien Duschen, Rampen oder Treppenliften. Auch das Entfernen von Stolperfallen oder die Verbreiterung von Türen können dazu beitragen, die Sicherheit und Selbstständigkeit in der eigenen Wohnung zu erhöhen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen bis zu einem Betrag von 4.000 Euro. Es ist wichtig, vor Beginn der Umbaumaßnahmen einen Antrag bei der Pflegekasse zu stellen und sich beraten zu lassen, welche Maßnahmen im individuellen Fall sinnvoll und notwendig sind.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht oder nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen, selbst erkranken oder eine vorübergehende stationäre Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. Bei Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Kurzzeitpflege für bis zu 56 Tage im Kalenderjahr, wobei ein jährlicher Höchstbetrag von 1.774 Euro zur Verfügung steht. Dieser Betrag kann unter Umständen durch nicht ausgeschöpfte Mittel der Verhinderungspflege aufgestockt werden.
Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen zugutekommt. Sie greift, wenn die private Pflegeperson, beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub, verhindert ist. In solchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 stehen hierfür bis zu 1.612 Euro jährlich zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, andere Familienmitglieder oder auch ehrenamtliche Helfer erfolgen, wodurch die Kontinuität der häuslichen Pflege sichergestellt wird.
Antragstellung
Die Antragstellung für ein Pflegepaket bzw. den Pflegegrad 2 ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst muss ein Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Dies kann formlos per Post oder telefonisch erfolgen. Im Anschluss erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten), um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Dabei werden verschiedene Module wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung und Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen bewertet. Erreicht die Gesamtpunktzahl einen Wert zwischen 27 und 47,5, liegt die Voraussetzung für Pflegegrad 2 vor.
Voraussetzungen
Die erste Voraussetzung für Pflegegrad 2 ist zunächst ein Antrag auf einen Pflegegrad. Dieser kann formlos per Post oder auch telefonisch erfolgen. Adressat und Ansprechpartner ist dabei die Pflegeversicherung, die an Ihre Krankenversicherung angegliedert ist. Nachdem Sie den Pflegegrad-Antrag für sich selbst oder eine:n Ihrer Angehörigen gestellt haben, werden Sie bzw. die pflegebedürftige Person vom MDK (oder MEDICPROOF) in der Regel zu Hause besucht. Der oder die Gutachter:in bewertet dann anhand eines fest vorgegebenen Kriterienkatalogs, in welchen Bereichen der pflegebedürftige Mensch bestimmte Einschränkungen aufweist.
Bei der Begutachtung werden unterschiedliche Lebensbereiche betrachtet. Mithilfe dieser Kriterien schätzen die Gutachter:innen also ein, inwieweit die Selbstständigkeit der betreffenden Person eingeschränkt und ob die Voraussetzung für Pflegegrad 2 erfüllt ist. Wenn die gewichtete Gesamtpunktzahl einen Wert zwischen 27 und 47,5 Punkten erreicht, gilt die Voraussetzung, Pflegegrad 2 zu erhalten, als gegeben.
Ablauf des Antrags
Nachdem die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt sind, beginnt der eigentliche Antragsprozess. Dieser kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, entweder schriftlich oder telefonisch. Im Anschluss erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten), um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Ein Gutachter beurteilt dabei verschiedeneModule, wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung, um ein umfassendes Bild der individuellen Situation zu erhalten. Anhand eines Punktesystems wird dann der Pflegegrad ermittelt. Es ist wichtig zu beachten, dass es keine speziellen Anträge nur für den Pflegegrad 2 gibt, sondern die Einstufung im Rahmen der Gesamtbeurteilung erfolgt.
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Häusliche Pflege
Bei Vorliegen eines Pflegegrades haben Pflegebedürftige Anspruch auf Unterstützung und Hilfen, um die häusliche Pflege bestmöglich zu gewährleisten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die häusliche Pflege, bei der verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, die Entlastung pflegender Angehöriger durch zusätzliche Betreuungsangebote oder die Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen. Die Kombination dieser Leistungen kann dazu beitragen, dass die häusliche Pflege optimal gestaltet wird und sowohl der Pflegebedürftige als auch die pflegenden Angehörigen entlastet werden.
Unterstützungsmöglichkeiten
Bei Pflegegrad 2 gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, die sowohl finanzielle als auch praktische Hilfen umfassen. Dazu gehören unter anderem das Pflegegeld, Pflegesachleistungen und der Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld wird an pflegende Angehörige ausgezahlt, während Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes gedacht sind. Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Unterstützungsleistungen im Alltag eingesetzt werden, wie beispielsweise Haushaltshilfen oder die Teilnahme an Betreuungsgruppen. Diese Leistungen können miteinander kombiniert werden, um eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Kombination mit anderen Leistungen
Die Leistungen der Pflegeversicherung können vielseitig kombiniert werden, um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. So ist es beispielsweise möglich, Pflegegeld für die Unterstützung durch Angehörige mit Pflegesachleistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes zu kombinieren. Auch die Kombination von Tagespflege und häuslicher Pflege ist denkbar, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten und dem Pflegebedürftigen soziale Kontakte zu ermöglichen. Nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen können zudem in einen Entlastungsbetrag umgewandelt werden, der fürAlltagsnahe Hilfen genutzt werden kann. Es ist ratsam, sich umfassend beraten zu lassen, um die optimale Kombination von Leistungen zu finden.
Zusätzliche Angebote
Neben den bereits genannten finanziellen Unterstützungen und Sachleistungen gibt es zusätzliche Angebote, die pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen zugutekommen. Dazu gehören kostenlose Pflegekurse, die von Sozialstationen, kirchlichen Organisationen und Krankenkassen angeboten werden. In diesen Kursen erlernen die Teilnehmer grundlegende Kenntnisse und praktische Tipps zur Pflege, wie Lagerungstechniken, Körperpflege und Hygienemaßnahmen. Des Weiteren haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, bei der sie Unterstützung bei der Organisation der Pflege, Informationen zu Hilfsmitteln und Umbaumaßnahmen sowie Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen erhalten. Auch digitale Unterstützung in Form von Apps oder Online-Plattformen kann den Pflegealltag erleichtern.
Pflegekurse
Um pflegende Angehörige bestmöglich zu unterstützen, bieten die Pflegekassen spezielle Pflegekurse an. Diese Kurse vermitteln grundlegende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege. Themen sind beispielsweise Lagerungstechniken, die richtige Körperpflege, wichtige Hygienemaßnahmen und der Umgang mit spezifischen Krankheitsbildern wie Demenz oder Parkinson. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt darauf, Veränderungen im Zustand des Pflegebedürftigen frühzeitig zu erkennen, um die Pflege entsprechend anpassen zu können. Die Teilnahme an diesen Kursen ist für Angehörige kostenlos.
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Beratung
Die Pflegeberatung ist ein wesentlicher Bestandteil der Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien. Sie bietet eine umfassende Orientierung über die verschiedenen Leistungen, die mit Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden können. Pflegeberater helfen, den individuellen Bedarf zu ermitteln und einen passenden Versorgungsplan zu erstellen. Sie informieren über finanzielle Hilfen, wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, sowie über praktische Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag. Zudem bieten sie emotionale Unterstützung und helfen, die Herausforderungen der häuslichen Pflege zu bewältigen. Die Beratung kann sowohl zu Hause als auch in Beratungsstellen stattfinden und ist in der Regel kostenfrei.
Digitale Unterstützung
Digitale Unterstützung spielt eine immer größere Rolle bei der Pflege von Menschen mit Pflegegrad 2. Es gibt eine Vielzahl von Apps und digitalen Anwendungen, die sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen das Leben erleichtern können. Diese reichen von einfachen Erinnerungsfunktionen für Medikamente bis hin zu komplexen Systemen, die die Kommunikation zwischen allen Beteiligten verbessern und die Organisation der Pflege erleichtern. Einige digitale Anwendungen können auch dazu beitragen, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern, indem sie beispielsweise bei der Planung von Aktivitäten oder der Bewältigung des Alltags helfen.