Die Pflegebox ist eine praktische Unterstützung für pflegende Angehörige.
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Sie beinhaltet wichtige Hygiene- und Schutzprodukte, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel sind im Pflegealltag unerlässlich, um sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegenden vor Keimen und Infektionen zu schützen. Das Besondere daran ist, dass Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad einen Anspruch auf diese Hilfsmittel haben. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Viele Anbieter ermöglichen es, die Inhalte der Pflegebox individuell anzupassen, um den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Die monatliche Lieferung erfolgt in der Regel versandkostenfrei nach Hause, was eine zusätzliche Entlastung darstellt.
Grundlagen
Die Pflegebox ist eine praktische Lösung, um den Alltag pflegender Angehöriger zu erleichtern. Sie beinhaltet eine Zusammenstellung von Pflegehilfsmitteln, die im häuslichen Umfeld benötigt werden. Dazu gehören unter anderem Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Der Gesetzgeber räumt Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad und häuslicher Pflege einen Anspruch auf diese Hilfsmittel ein. Die Kosten dafür werden bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen (§ 40 SGB XI). Durch die regelmäßige, kostenfreie Lieferung der Pflegebox direkt nach Hause wird die Versorgung sichergestellt und der Alltag der Pflegenden entlastet.
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Definition & Anspruch
Eine Pflegebox ist ein Paket mit verschiedenen Hilfsmitteln, die speziell auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen und ihren pflegenden Angehörigen zugeschnitten sind. Der Anspruch auf eine solche Box ist gesetzlich verankert: Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben, haben Anspruch auf diese Unterstützung. Die Kosten für die Pflegebox werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wodurch pflegende Angehörige finanziell entlastet werden. Die Pflegebox enthält Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz, die im Pflegealltag häufig benötigt werden.
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Gesetzliche Basis & Kostenübernahme
Die gesetzliche Grundlage für die Kostenübernahme der Pflegebox bildet § 40 SGB XI. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben, Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Dieser Betrag ist festgelegt und soll sicherstellen, dass grundlegende Hygiene- und Schutzmaterialien für die häusliche Pflege zur Verfügung stehen. Die Abrechnung dieser Kostenübernahme erfolgt in der Regel direkt zwischen dem Anbieter der Pflegebox und der Pflegekasse, wodurch pflegende Angehörige entlastet werden.
Inhalt der Pflegebox
Die Pflegebox enthält eine Vielzahl von Produkten, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren pflegenden Angehörigen zugeschnitten sind. Dazu gehören Hygiene- und Schutzprodukte wie Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese Artikel helfen, die Ausbreitung von Keimen zu verhindern und eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Darüber hinaus können saugende Bettschutzeinlagen enthalten sein, die bei Inkontinenz für zusätzlichen Schutz sorgen.
Hygiene- & Schutzprodukte
Hygiene- und Schutzprodukte sind essenzielle Bestandteile einer jeden Pflegebox. Sie dienen dem Schutz sowohl der pflegebedürftigen Person als auch der Pflegenden. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, die vor der Übertragung von Keimen schützen, und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, um eine hygienische Umgebung zu gewährleisten. Auch Mundschutz und FFP2-Masken sind wichtige Elemente, um das Risiko von Infektionen zu minimieren. Bettschutzeinlagen tragen zum Schutz der Matratze bei Inkontinenz bei, während Schutzschürzen die Kleidung der Pflegenden vor Verunreinigungen schützen. Die regelmäßige Verwendung dieser Produkte unterstützt eine sichere und hygienische Pflegeumgebung.
Weitere Hilfsmittel
Neben den Basis-Hygieneartikeln können Pflegeboxen auch weitere nützliche Hilfsmittel enthalten. Dazu gehören beispielsweise Fingerlinge für die hygienische Durchführung von Pflegemaßnahmen im Mundbereich oder bei rektalen Untersuchungen. Auch wiederverwendbare Schutzschürzen aus abwaschbarem Material können eine sinnvolle Ergänzung sein, um die Kleidung der Pflegenden vor Verunreinigungen zu schützen. Spezielle Schutzservietten mit Auffangtasche dienen dazu, die Kleidung des Pflegebedürftigen während der Mahlzeiten sauber zu halten. Die genaue Zusammenstellung der weiteren Hilfsmittel variiert je nach Anbieter und individuellem Bedarf.
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Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Beantragung
Um eine Pflegebox zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft leben. Der Ablauf der Antragstellung ist unkompliziert und wird von den meisten Anbietern unterstützt. Zuerst wählt man einen Anbieter aus, der die Abwicklung mit der Pflegekasse übernimmt. Anschließend füllt man ein Antragsformular mit persönlichen Daten und Informationen zur Pflegekasse aus. Der Anbieter reicht den Antrag bei der Pflegekasse ein und nach Genehmigung wird die Pflegebox regelmäßig nach Hause geliefert. Viele Anbieter ermöglichen es auch, die Pflegebox individuell anzupassen, um sicherzustellen, dass die enthaltenen Produkte den aktuellen Bedürfnissen entsprechen. Die Lieferung erfolgt in der Regel monatlich versandkostenfrei.
Voraussetzungen
Um eine Pflegebox zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Anspruch ist im § 40 SGB XI geregelt. Es ist wichtig, dass die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft lebt. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Bei Privatpatienten wird zunächst eine Rechnung gestellt, die dann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden kann.
Ablauf der Antragstellung
Die Beantragung einer Pflegebox ist unkomompliziert. Zunächst muss geprüft werden, ob ein Anspruch besteht. Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf eine Pflegebox, deren Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Im nächsten Schritt wählt man einen passenden Anbieter aus, der die Abwicklung mit der Pflegekasse übernimmt. Viele Anbieter stellen ein Online-Formular bereit, in dem persönliche Daten und Informationen zur Pflegekasse anzugeben sind. Der ausgewählte Anbieter kümmert sich dann um die Kommunikation mit der Pflegekasse und reicht den Antrag ein. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgt die regelmäßige Lieferung der Pflegebox nach Hause.
Lieferung
Die Lieferung der Pflegebox gestaltet sich in der Regel unkompliziert und kundenfreundlich. Nach der Genehmigung des Antrags und der Auswahl eines Anbieters erfolgt die Zustellung der Box üblicherweise monatlich direkt an die Haustür. Viele Anbieter verzichten auf Versandkosten, sodass keine zusätzlichen Ausgaben entstehen. Der Versand erfolgt diskret und die Box ist neutral verpackt. Sollte es zu Lieferverzögerungen kommen oder die Box beschädigt ankommen, bieten die meisten Anbieter einen schnellen und unkomplizierten Kundenservice zur Klärung und Nachlieferung an.
Vorteile
Die Vorteile einer Pflegebox liegen auf der Hand: Sie bietet eine spürbare Entlastung für pflegende Angehörige, da sie die Beschaffung der notwendigen Pflegehilfsmittel übernimmt. Die Versorgung ist bedarfsgerecht, da die Inhalte der Box individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen angepasst werden können. Nicht zuletzt trägt die Pflegebox zum Infektionsschutz und zur Hygiene bei, indem sie wichtige Produkte wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Mundschutz enthält.
Entlastung für Pflegende
Die Pflegebox bietet eine erhebliche Entlastung für pflegende Angehörige. Sie enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln, die im Alltag häufig benötigt werden, wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und mehr. Indem die Pflegebox regelmäßig und versandkostenfrei nach Hause geliefert wird, hilft sie, den Aufwand für die Beschaffung dieser Artikel zu reduzieren und mehr Zeit für die eigentliche Pflege zu gewinnen. Viele Anbieter übernehmen zudem die Kostenabwicklung mit der Pflegekasse, was den administrativen Aufwand weiter minimiert.
Bedarfsgerechte Versorgung
Die bedarfsgerechte Versorgung mit einer Pflegebox stellt eine wesentliche Entlastung im Pflegealltag dar. Sie ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich auf die individuelle Situation des Pflegebedürftigen einzustellen und die benötigten Hilfsmittel flexibel anzupassen. Durch die freie Wahl der Produkte innerhalb der Box können spezifische Bedürfnisse und Vorlieben berücksichtigt werden, was zu einer höheren Akzeptanz und einem gesteigerten Wohlbefinden des Pflegebedürftigen beiträgt. Die Möglichkeit, die Zusammenstellung der Pflegebox monatlich zu ändern, sorgt dafür, dass stets die passenden Produkte in ausreichender Menge vorhanden sind, wodurch unnötige Engpässe vermieden werden. Dies trägt nicht nur zur Effizienz der Pflege bei, sondern auch zur Lebensqualität aller Beteiligten.
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Infektionsschutz & Hygiene
Eine adäquate Infektionsschutz und Hygiene sind in der häuslichen Pflege von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit sowohl des Pflegebedürftigen als auch der pflegenden Person zu schützen. Die Pflegebox enthält hierfür essenzielle Produkte wie Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektion, Einmalhandschuhe und Mundschutz. Diese Hilfsmittel reduzieren das Risiko der Übertragung von Keimen und Bakterien erheblich und tragen dazu bei, eine saubere und sichere Umgebung für die Pflege zu gewährleisten. Die regelmäßige und korrekte Anwendung dieser Produkte ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Pflegeroutine.
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✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
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✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Anbieter
Bei der Auswahl eines Anbieters für Ihre Pflegebox gibt es einige Kriterien zu beachten. Zunächst sollten Sie prüfen, welche Produkte der Anbieter im Sortiment hat und ob diese Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Viele Anbieter ermöglichen eine individuelle Anpassung der Box, sodass Sie beispielsweise die Anzahl der Handschuhe oder die Art des Desinfektionsmittels selbst bestimmen können. Auch die Flexibilität bei der Lieferung spielt eine Rolle: Kann die Box monatlich, alle zwei Monate oder in einem anderen Rhythmus geliefert werden? Ist es möglich, die Lieferung bei Bedarf zu pausieren, etwa bei einem Krankenhausaufenthalt oder Urlaub? Ein guter Kundenservice, transparente Preise und die Möglichkeit, den Anbieter unkompliziert zu wechseln, sind weitere wichtige Aspekte.
Auswahlkriterien
Bei der Auswahl eines Anbieters für eine Pflegebox sollten mehrere Kriterien berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig, dass der Anbieter eine vielfältige Auswahl an Produkten bietet, um den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht zu werden. Die Möglichkeit, die Pflegebox individuell zusammenzustellen oder anzupassen, ist ein großer Vorteil. Auch die Qualität der Produkte spielt eine entscheidende Rolle, um eine sichere und hygienische Pflege zu gewährleisten. Des Weiteren sollte auf eine zuverlässige und diskrete Lieferung geachtet werden. Ein guter Kundenservice, der bei Fragen und Problemen schnell und kompetent zur Seite steht, ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium. Transparente Preise ohne versteckte Kosten runden das Gesamtbild ab.
Anpassung & Wechsel
Die meisten Anbieter von Pflegeboxen ermöglichen eine flexible Anpassung des Inhalts. So können Sie sicherstellen, dass die Box stets die benötigten Produkte enthält. Bei Veränderungen im Pflegebedarf, beispielsweise durch eine neue Wundversorgung oder geänderte Hygieneanforderungen, ist es wichtig, die Zusammenstellung der Pflegebox anzupassen. Viele Anbieter ermöglichen es, Produkte auszutauschen, Mengen zu verändern oder das Lieferintervall anzupassen. Ein Anbieterwechsel ist unkompliziert, falls Sie mit dem aktuellen Angebot nicht zufrieden sind. Vergleichen Sie verschiedene Anbieter, kündigen Sie bei Bedarf und informieren Sie Ihren neuen Anbieter, der oft den Wechselprozess übernimmt. Achten Sie darauf, dass die Pflegekasse über den Wechsel informiert wird, um eine nahtlose Fortführung der Leistungen zu gewährleisten.
Rechtliches & FAQ
Im Bereich „Rechtliches & FAQ“ zur Pflegebox gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten. Zum einen ist es entscheidend, den genauen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale zu kennen. Dieser Anspruch ist im § 40 Absatz II SGB XI geregelt und beträgt bis zu 42 Euro monatlich. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Betrag zweckgebunden ist und ausschließlich für den Erwerb von Pflegehilfsmitteln verwendet werden darf. Zum anderen sollte man sich im Falle einer Ablehnung des Antrags auf eine Pflegebox nicht entmutigen lassen. Es ist ratsam, die Gründe für die Ablehnung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Viele Anbieter von Pflegeboxen unterstützen ihre Kunden bei diesem Prozess und bieten Hilfestellung beim Ausfüllen der erforderlichen Unterlagen. Abschließend gibt es einige Besonderheiten zu beachten, wie beispielsweise die Möglichkeit, die Pflegebox individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Viele Anbieter ermöglichen es, die Zusammenstellung der Box flexibel zu gestalten und bei Bedarf einzelne Produkte auszutauschen oder hinzuzufügen.
Anspruch & Pauschale
Der Anspruch auf eine Pflegebox und die damit verbundene Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist im Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden, haben Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Bettschutzeinlagen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich. Dieser Betrag wird als Pauschale betrachtet, die nicht überschritten werden darf. Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf diese Versorgung einen entsprechenden Bedarf und die Notwendigkeit im Einzelfall voraussetzt.
Ablehnung des Antrags
Es kann vorkommen, dass der Antrag auf eine Pflegebox abgelehnt wird. Dies kann verschiedene Gründe haben, beispielsweise wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein häufiger Grund ist, dass kein gültiger Pflegegrad vorliegt oder die pflegebedürftige Person nicht zu Hause, sondern in einer stationären Einrichtung versorgt wird. Auch formale Fehler im Antrag oder fehlende Nachweise können zur Ablehnung führen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich die Begründung der Ablehnung genau anzusehen und gegebenenfalls fehlende Unterlagen nachzureichen oder Widerspruch einzulegen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich bei der Pflegekasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle über die individuellen Ansprüche und Voraussetzungen zu informieren, um den Antrag gegebenenfalls anzupassen und erneut einzureichen.
Besonderheiten
Eine Besonderheit der Pflegebox ist die Möglichkeit, sie individuell an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anzupassen. Viele Anbieter ermöglichen es, die enthaltenen Produkte auszutauschen oder die Mengen anzupassen, um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Auch der Lieferrhythmus kann oft flexibel gestaltet werden, um sich an veränderte Umstände anzupassen. Im Falle eines Anbieterwechsels ist es ratsam, den bisherigen Anbieter schriftlich zu kündigen und den neuen Anbieter mit der Abwicklung zu beauftragen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pflegebox eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige darstellt. Sie bietet nicht nur eine bedarfsgerechte Versorgung mit essenziellen Pflegehilfsmitteln, sondern entlastet auch im Alltag und fördert die Hygiene in der häuslichen Pflege. Die Möglichkeit, die Zusammenstellung der Box individuell anzupassen und den Anbieter bei Bedarf zu wechseln, macht sie zu einer flexiblen und praktischen Lösung für die Herausforderungen der häuslichen Pflege.