Begriffsklärung
„Pflegemittelbox“ ist eine Variante des Wortes „Pflegebox“. Beide beschreiben dasselbe: Eine Box mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach § 40 SGB XI. Welche Bezeichnung Sie verwenden, ist rechtlich egal — der Anspruch besteht in beiden Fällen gleichermaßen.
Andere Synonyme im Sprachgebrauch sind Pflegehilfsmittelbox und Pflegepaket. Manche Anbieter verwenden sogar mehrere Begriffe parallel — das macht aus dem Produkt aber keine zwei verschiedenen Leistungen.
Inhalt und Anspruch
Die Pflegemittelbox enthält die typischen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
- Einmalhandschuhe
- Bettschutzeinlagen (Einweg)
- Hände- und Flächendesinfektion
- Mund-Nasen-Schutz
- Schutzschürzen
Eine ausführliche Übersicht der enthaltenen Produkte mit Größen und Beispielmengen finden Sie unter Pflegebox-Inhalt.
Beantragung der Pflegemittelbox
Den Antrag stellen Sie über einen Pflegebox-Anbieter. Sie geben Pflegegrad, Pflegekasse und Lieferadresse an, der Anbieter übernimmt die Kommunikation mit der Pflegekasse. Schritt-für-Schritt-Anleitung: Pflegebox beantragen.