Apotheke als Bezugsweg
Der gesetzliche Anspruch nach § 40 SGB XI verlangt keinen bestimmten Anbieter. Sie können die Pflegehilfsmittel grundsätzlich in einer Apotheke kaufen — vorausgesetzt, die Apotheke beteiligt sich an der Direktabrechnung mit der Pflegekasse oder Sie reichen die Rechnung selbst ein.
Vorteile
- Vor-Ort-Beratung: persönlicher Kontakt zu Apotheker:innen.
- Verbindung mit anderen Apotheken-Einkäufen — etwa Medikamenten auf Rezept.
- Manche Apotheken liefern auf Wunsch nach Hause.
Nachteile
- Nicht jede Apotheke rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Manche verlangen Vorkasse mit anschließender Erstattung — das bedeutet Vorfinanzierung und Papierkram.
- Das Sortiment ist häufig deutlich kleiner als bei spezialisierten Pflegebox-Anbietern.
- Monatliche Anpassbarkeit funktioniert in der Apotheke seltener als im Anbieterportal.
- Wer regelmäßig hingehen muss, statt die Box geliefert zu bekommen, hat dauerhaft mehr Aufwand.
Pflegebox-Anbieter als Alternative
Anbieter wie Sanus+ übernehmen den Antrag bei der Pflegekasse, die Abrechnung und die monatliche Lieferung. Sie bekommen die Box automatisch nach Hause — ohne Apothekenbesuch und ohne Vorkasse. Mehr Vergleichspunkte auf Pflegebox-Anbieter vs. Apotheke.