Die AOK bietet verschiedene Pflegepakete an, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugeschnitten sind.
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Diese Pakete umfassen in der Regel eine Kombination aus finanzieller Unterstützung, Beratung und praktischen Hilfsmitteln. Ein wichtiger Bestandteil ist die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen. Die AOK übernimmt hierfür monatlich bis zu 42 Euro (Stand Januar 2025). Zusätzlich können Versicherte bei der AOK auch technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme beantragen, um den Pflegealltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
Grundlagen
Die AOK bietet mit dem Pflegepaket eine umfassende Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dieses Paket umfasst verschiedene Leistungen und Hilfsmittel, die darauf abzielen, den Pflegealltag zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Zu den grundlegenden Aspekten gehören die Definition und der Zweck des Pflegepakets sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Anspruch auf diese Leistungen regeln. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
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Definition und Zweck
Das AOK-Pflegepaket zielt darauf ab, den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Es umfasst sowohl Geräte als auch andere Gegenstände, die es den Betroffenen ermöglichen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, die zur Unterstützung im Alltag dienen, und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen, unterschieden. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel, wobei die genauen Leistungen und Voraussetzungen regional variieren können.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das AOK Pflegepaket sind im Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankert. Hier sind insbesondere die Paragraphen 40 und 42 von Bedeutung, die den Anspruch auf Pflegehilfsmittel und deren Kostenübernahme regeln. Demnach haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad Anspruch auf Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Die AOK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 42 Euro (Stand 2025). Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im häuslichen Umfeld bestmöglich unterstützt werden und die Pflegequalität gewährleistet ist.
Arten von Pflegehilfsmitteln
Bei den Pflegehilfsmitteln wird grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden: technischen Hilfsmitteln und Verbrauchsprodukten. Technische Hilfsmittel umfassen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle und andere Geräte, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern oder die Mobilität des Pflegebedürftigen zu unterstützen. Verbrauchsprodukte sind hingegen für den einmaligen Gebrauch bestimmt und beinhalten unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen. Während technische Hilfsmittel oft leihweise von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden, können Verbrauchsprodukte im Rahmen der monatlichen Pauschale für Pflegehilfsmittel von der AOK bezogen werden.
Technische Hilfsmittel
Technische Hilfsmittel sind Geräte und Ausrüstungen, die speziell entwickelt wurden, um pflegebedürftigen Menschen und ihren Betreuern den Alltag zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, die eine komfortable und sichere Lagerung ermöglichen, sowie spezielle Tische für Pflegebetten, die das Essen und andere Aktivitäten im Bett erleichtern. Sitzhilfen können die Pflege ebenfalls erleichtern, indem sie eine stabile und bequeme Positionierung des Pflegebedürftigen ermöglichen. Hausnotrufsysteme sind eine weitere wichtige Kategorie technischer Hilfsmittel. Sie geben den Betroffenen die Möglichkeit, im Notfall schnell Hilfe zu rufen, was besonders für alleinlebende Pflegebedürftige von großer Bedeutung ist.
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Bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel, die in der monatlichen kostenlosen Pflegebox des Testsiegers aus dem Pflegebox-Vergleich enthalten sind, können noch heute ohne bürokratischen Aufwand bei einem erstklassigen Leistungserbringer der Pflegekassen als Pflegehilfe beantragt werden.
Schon ab Pflegegrad 1 können Sie eine Kostenübernahme für Hilfsmittel in der häuslichen Pflege wie Desinfektionsmittel, Inkontinenzschutz und andere mit dem gesetzlichen Anspruch nach § 40 (2) SGB XI sichern.

Verbrauchsprodukte
Verbrauchsprodukte sind essenziell für die häusliche Pflege, da sie dazu dienen, sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegekraft vor Infektionen zu schützen und die Hygiene zu gewährleisten. Die AOK übernimmt die Kosten für diese Produkte bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Zu den typischen Verbrauchsprodukten gehören Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und saugfähige Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel sind darauf ausgelegt, den Pflegealltag sicherer und hygienischer zu gestalten, was besonders wichtig ist, um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu verhindern.
Anspruchsvoraussetzungen
Die AOK setzt für den Bezug des Pflegepakets einen anerkannten Pflegegrad voraus. Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Wohnanlage leben und dort von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden. Dieser Anspruch gilt primär für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die den Pflegealltag erleichtern und die Hygiene gewährleisten sollen. Für Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen stellt die jeweilige Einrichtung die benötigten Pflegehilfsmittel.
Pflegegrad
Ein Pflegegrad ist eine formelle Einstufung, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person feststellt. Er ist entscheidend, um Leistungen der Pflegeversicherung, wie das Sanus-Plus Pflegepaket, in Anspruch nehmen zu können. Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) nach einer Begutachtung des Betroffenen ermittelt. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Selbstständigkeit, kognitive Fähigkeiten und Mobilität berücksichtigt. Es gibt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 eine geringe und Pflegegrad 5 eine sehr schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bedeutet. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden.
Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege bildet eine tragende Säule in der Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf. Die AOK unterstützt sowohl pflegende Angehörige als auch Pflegebedürftige im vertrauten Umfeld des eigenen Zuhauses durch vielfältige Angebote. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Unterstützung ist die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln, die den Pflegealltag erheblich erleichtern können. Diese Hilfsmittel umfassen sowohl technische Geräte als auch Verbrauchsprodukte. Während technische Hilfsmittel wie beispielsweise ein Pflegebett oder ein Rollator dazu beitragen, die Mobilität und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern, dienen Verbrauchsprodukte, wie Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe, der Hygiene und dem Schutz aller Beteiligten. Auch ein Hausnotruf kann in der häuslichen Umgebung ein zusätzliches Maß an Sicherheit bieten.
Kostenübernahme durch die AOK
Die AOK übernimmt, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 42 Euro monatlich (Stand Januar 2025). Dieser Betrag ist als Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mundschutz und Bettschutzeinlagen vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1, die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage leben und von Angehörigen oder Freunden betreut werden. Die AOK zahlt außerdem unter bestimmten Voraussetzungen eine vertraglich vereinbarte monatliche Pauschale an den Leistungserbringer für das Hausnotrufsystem.
Monatliche Pauschale
Die AOK übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel. Diese Pauschale dient dazu, die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen zu decken. Derzeit liegt dieser Betrag bei 40 Euro pro Monat, wird aber voraussichtlich ab Januar 2025 auf 42 Euro erhöht. Diese finanzielle Unterstützung soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen helfen, den Alltag zu erleichtern und eine hygienische Pflege sicherzustellen.
Beantragung
Die Beantragung des AOK Pflegepakets, insbesondere die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel, ist in der Regel unkompliziert gestaltet. Viele Anbieter unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, indem sie den kompletten Antragsprozess übernehmen. Dazu gehört das Ausfüllen der erforderlichen Formulare und die Kommunikation mit der AOK. Alternativ kann der Antrag auch selbstständig bei der AOK gestellt werden. Es empfiehlt sich, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen und benötigten Unterlagen zu informieren. Die AOK stellt häufig online Antragsformulare zur Verfügung, die heruntergeladen und ausgefüllt werden können. Ein frühzeitiger Antrag kann sicherstellen, dass die benötigten Hilfsmittel schnellstmöglich zur Verfügung stehen.
Prozess und Unterlagen
Die Beantragung des AOK Pflegepakets ist in der Regel unkompliziert. Viele Anbieter, wie beispielsweise Sanitätshäuser oder Apotheken, übernehmen die Antragstellung im Namen des Pflegebedürftigen. Alternativ kann der Antrag auch selbstständig bei der AOK eingereicht werden. Hierfür ist ein formloses Schreiben mit Angaben zum Namen, Geburtsdatum und der Versichertennummer des Pflegebedürftigen sowie der Art der benötigten Pflegehilfsmittel ausreichend. Die Antragstellung bei der AOK ist regional unterschiedlich. Einige AOKs halten spezifische Antragsformulare für Sie bereit. Indem Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts eingeben, können wir Ihnen die Informationen anzeigen, die Sie für einen Antrag auf Pflegehilfsmittel bei Ihrer AOK vor Ort benötigen.
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Anbieter
Bei der Auswahl eines Anbieters für Pflegeboxen oder andere Pflegehilfsmittel sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Dazu gehören die Qualität der Produkte, die Zuverlässigkeit der Lieferung, der Kundenservice und natürlich der Preis. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf Zertifizierungen oder Gütesiegel zu achten, die die Qualität der Produkte bestätigen. Auch die Möglichkeit einer individuellen Zusammenstellung der Pflegebox kann ein wichtiges Kriterium sein, um den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen optimal gerecht zu werden. Einige Anbieter übernehmen sogar die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse, was eine zusätzliche Entlastung für pflegende Angehörige darstellt.
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✔ Ihre Pflegefachkraft
Bewertet Ihre Lage und kann Ihnen raten, sich mit Pflegehilfsmitteln versorgen zu lassen.
✔ Ihre Pflegekasse
Hat bestehende Verträge mit Leistungserbringern. Dadurch ist Ihre optimale Versorgung gewährleistet.
✔ Ihr Leistungserbringer
Unterstützt Sie bei der Auswahl und erläutert Ihnen, wie Sie das Produkt richtig verwenden. Übernimmt die Versorgung mit den Pflegehilfsmitteln.
Auswahlkriterien
Bei der Auswahl eines Anbieters für ein AOK-Pflegepaket sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Versorgung optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Ein wichtiger Aspekt ist die Qualität der angebotenen Pflegehilfsmittel. Es ist ratsam, auf Produkte von namhaften Herstellern zu achten, die den geltenden Qualitätsstandards entsprechen. Auch die Vollständigkeit des Angebots spielt eine Rolle: Idealerweise sollte das Pflegepaket alle notwendigen Verbrauchsprodukte enthalten, die im häuslichen Pflegealltag benötigt werden, wie beispielsweise Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Mundschutz. Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn der Anbieter eine einfache und unkomplizierte Antragstellung bei der AOK-Pflegekasse ermöglicht und sich um die gesamte Abwicklung kümmert. Ein guter Kundenservice, der bei Fragen und Problemen schnell und kompetent weiterhilft, ist ebenfalls ein wichtiges Entscheidungskriterium. Nicht zuletzt sollte auch der Preis eine Rolle spielen, wobei jedoch nicht ausschließlich auf das günstigste Angebot geachtet werden sollte, sondern vielmehr auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Hausnotruf
Ein Hausnotruf ist ein wichtiger Bestandteil des AOK-Pflegepakets, der insbesondere für alleinlebende Pflegebedürftige von großer Bedeutung ist. Er ermöglicht es, in Notsituationen schnell Hilfe zu rufen, was ein Gefühl der Sicherheit und Unabhängigkeit vermittelt. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für ein solches System, wodurch ein Eigenanteil entfällt. Ein Hausnotrufsystem besteht aus einem Gerät, das über den Telefonanschluss mit einer Notrufzentrale verbunden ist, sowie einem Funksender, der am Körper getragen wird. Im Notfall kann der Pflegebedürftige per Knopfdruck oder automatisch durch einen Sturzsensor die Notrufzentrale alarmieren, die dann je nach Situation Angehörige, den Pflegedienst oder den Rettungsdienst verständigt. Dies gibt den Betroffenen die notwendige Sicherheit, um so lange wie möglich selbstständig im eigenen Zuhause zu leben.
Funktion und Vorteile
Sanus Plus bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen, die darauf abzielen, Pflegebedürftigen und ihren Familien den Alltag zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem individuelle Beratungsangebote, Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen und die Vermittlung von passenden Hilfsangeboten. Sanus Plus kann Betroffenen und ihren Familien ein Gefühl der Sicherheit geben und ermöglicht ein längeres selbstständiges Leben im eigenen Zuhause.
AOK-Leistungen im Überblick
Die AOK bietet ein umfassendes Spektrum an Leistungen für Pflegebedürftige und deren Familien. Zu den Kernleistungen gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Angebote zur teilstationären und vollstationären Pflege. Das Pflegegeld, das direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird, variiert je nach Pflegegrad. So erhalten beispielsweise Personen mit Pflegegrad 2 monatlich 332 Euro, während Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 bis zu 947 Euro monatlich erhalten können. Pflegesachleistungen sind hingegen für die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste vorgesehen. Darüber hinaus unterstützt die AOK Maßnahmen zur Wohnraumanpassung mit Zuschüssen von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und zahlt einen monatlichen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel von bis zu 40 Euro, die für den Kauf von Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhen oder Desinfektionsmittel verwendet werden kann.
Pflegegeld & Sachleistungen
Die AOK bietet ihren Versicherten verschiedene Leistungen im Bereich Pflege, darunter Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegegeld wird an Pflegebedürftige gezahlt, die ihre Pflege selbst organisieren, beispielsweise durch Angehörige. Pflegesachleistungen hingegen werden für die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes gewährt. Die Höhe beider Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad des Versicherten. Ziel ist es, pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen und pflegende Angehörige zu unterstützen.
Angebote für Angehörige
Die Pflege von Angehörigen stellt oft eine große Herausforderung dar. Umso wichtiger ist es, pflegende Angehörige bestmöglich zu unterstützen. Sanus-plus bietet hierzu verschiedene Angebote, die darauf abzielen, die Pflegekompetenz zu stärken und den Pflegealltag zu erleichtern. Dazu gehören beispielsweise kostenlose Pflegekurse, in denen praktische Fähigkeiten und der Umgang mit spezifischen Pflegesituationen vermittelt werden. Ergänzend dazu bietet Sanus-plus individuelle Beratungsleistungen an, um Angehörige in allen Fragen rund um die Pflege zu unterstützen. Diese Beratungen können telefonisch, online oder persönlich in Anspruch genommen werden und helfen, die passende Unterstützung und Entlastung zu finden. Ziel ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der pflegenden Angehörigen zu fördern und gleichzeitig eine optimale Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Pflegekurse & Beratung
Die AOK bietet eine Vielzahl von Pflegekursen und Beratungsangeboten für pflegende Angehörige an. Diese Kurse vermitteln wichtiges Wissen und praktische Fähigkeiten, um die häusliche Pflege optimal zu gestalten. Die AOK übernimmt die Kosten für diese Kurse, sodass Angehörige kostenlos von diesem Angebot profitieren können. Zudem bietet die AOK individuelle Beratungen an, um auf die spezifischen Bedürfnisse und Fragen der Pflegenden einzugehen und sie bestmöglich zu unterstützen.